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Bundesrat empfiehlt Ablehnung der SVP-Goldinitiative

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der SVP-Goldinitiative

Der Bundesrat empfiehlt den Eidgenössischen Räten sowie Volk und
Ständen, die Goldinitiative der SVP abzulehnen. Er hat heute die
Botschaft zur Initiative beraten und zuhanden des Parlamentes
verabschiedet. Die Goldinitiative sei einseitig, sie bezwecke die
Verhinderung der Solidaritätsstiftung und sie sei in ihren Folgen für
die Geldpolitik von Bund und Kantonen kaum berechenbar. Der Bundesrat
begrüsst den Vorschlag des Parlamentes, der Initiative einen direkten
Gegenvorschlag gegenüberzustellen; damit werde eine klare Ausgangslage
geschaffen. Die Landesregierung ist bereit, an einer konsensfähigen,
ausgewogenen und nachhaltigen Gesamtlösung mitzuarbeiten.

Der Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige, ausgewogene und faire
Lösung zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven ein, welche den
Anliegen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung trägt. Er lehnt
die einseitige Goldinitiative der SVP ab. Hingegen kann er einem
Vorschlag zustimmen, welcher neben Beiträgen an die AHV auch die
Errichtung der Stiftung solidarische Schweiz ermöglicht, und welcher die
Ansprüche der Kantone nicht ausser acht lässt.

Neue Verwendungszwecke für nicht mehr benötigte Währungsreserven

Die Aufhebung der Goldbindung des Schweizerfrankens im Rahmen der Reform
der Bundesverfassung und durch das neue Bundesgesetz über die Währung
und die Zahlungsmittel hatten eine Neubewertung der für die geld- und
währungspolitische Aufgaben der Schweizerischen Nationalbank (SNB)
notwendigen Währungsreserven nahegelegt. Der Bundesrat und die
Nationalbank haben hierzu frühzeitig Abklärungen eingeleitet. Diese
haben ergeben, dass Mittel im Gegenwert von 1300 Tonnen Gold zur
Verfügung stehen, welche neuen Zweckbestimmungen zugeführt werden
können.

Stiftung solidarische Schweiz - Vorarbeiten des Bundesrates

Am 5. März 1997 hat der Bundesrat die Schaffung einer Stiftung
solidarische Schweiz angekündigt, welche aus den Erträgen eines Kapitals
im Gegenwert von 500 Tonnen Gold - höchstens aber 7 Milliarden Franken -
finanziert werden soll. Mit Botschaft vom 17. Mai 2000 hat er den Räten
eine Übergangsbestimmung in der Verfassung sowie den Entwurf des
Stiftungsgesetzes zugeleitet. Die Stiftung solidarische Schweiz ist ein
zukunftsgerichtetes humanitäres Werk, dessen Zweck es ist, zur
Erneuerung und Stärkung des solidarischen Handelns im In- und Ausland
beizutragen. Auch bezüglich der gesamthaft zu betrachtenden Verwendung
der SNB-Überschussreserven hat der Bundesrat ein Konzept vorgelegt. Im
vergangenen Jahr hat er auch ein Vernehmlassungsverfahren über die
Verwendung des verbleibenden Sondervermögens aus 800 Tonnen Gold
durchgeführt.

Arbeiten des Parlamentes

Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
(WAK-S) hat am 2. Februar 2001 in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse
Vorschläge zur Goldverwendung vorgelegt, deren Stossrichtung der
Bundesrat inzwischen begrüsst hat. Er unterstützt insbesondere das
Vorgehen der WAK-S, die Übergangsbestimmung zu einem direkten
Gegenvorschlag zur Goldinitiative zu entwickeln und dadurch eine
Ausgangslage zu schaffen, welche einen klaren Volksentscheid ermöglicht.
Im Grundsatz wird vom Bundesrat auch die nachhaltige Lösung der WAK-S
anerkannt, welche das Sondervermögen in einem Anlagefonds während 30
Jahren bewirtschaften will. Damit wird den späteren Generationen der
Handlungsspielraum über das Sondervermögen belassen.

Die WAK-S sieht vor, die Erträge aus dem Fonds zu je gleichen Teilen der
AHV, den Kantonen und der Stiftung solidarische Schweiz zukommen zu
lassen.

Bundesrat lehnt Goldinitiative ab

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in
den AHV-Fonds (Goldinitiative)" der Schweizerische Volkspartei (SVP) ab,
welche einen anderen Weg zur Verwendung der überschüssigen
Währungsreserven beschreitet. Die am 30. Oktober 2000 mit 125'372
Unterschriften eingereichte Initiative bezweckt, die Währungsreserven
oder deren Erträge, sofern diese für die Geld- und Währungspolitik nicht
benötigt werden, auf den Ausgleichsfonds der Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHV-Fonds) zu übertragen.

Goldinitiative will Solidaritätsstiftung verhindern

Es ist das erklärte Ziel der Initianten, mit der Goldinitiative auch die
Stiftung soldarische Schweiz zu verhindern. Im Gegensatz zum Vorschlag
von Bundesrat und Parlament benennt die Goldinitiative die Art und Höhe
der nicht mehr benötigten Währungsreserven nicht. Damit kann ein
dauernder Konflikt darüber entbrennen, wieviel Währungsreserven über die
1300 Tonnen Gold hinaus entbehrlich sein könnten. Der daraus entstehende
politische Druck auf die Reserven der SNB würde die Unabhängigkeit der
Nationalbank gefährden. Auch die Ansprüche der Kantone auf ihre Anteile
an den Nationalbankgewinnen könnten dadurch gefährdet werden. Die
Annahme der Goldinitiative könnte deshalb von den Finanzmärkten als ein
negatives Signal in Bezug auf die Unabhängigkeit der Schweizerischen
Nationalbank verstanden werden. Dadurch würde die finanzpolitische
Stabilität der Schweiz unnötigerweise in Frage gestellt.

Eine nachhaltige AHV-Finanzierung bleibt nötig

Schliesslich verwirft der Bundesrat die Goldinitiative, weil sie zu
Unrecht den Eindruck erwecken könnte, einen nachhaltigen Beitrag zur
finanziellen Konsolidierung der AHV zu leisten. Die
Finanzierungsprobleme der AHV sind in erster Linie auf die demografische
Entwicklung zurückzuführen, welche zu einer Verschiebung des
Verhältnisses zwischen erwerbstätigen und rentenbeziehenden
Bevölkerungsteilen führt. In dieser Situation ist zwar jeder Beitrag an
den AHV-Fonds willkommen. Der Bundesrat warnt jedoch nachdrücklich
davor, die Goldreserven als "Allheilmittel" für die Sicherung der
AHV-Finanzierung zu betrachten.

Zweifellos stellt jeder bedeutende Betrag eine willkommene Verbesserung
der AHV-Finanzlage dar. Deshalb ist der Bundsrat auch bereit, einen Teil
der SNB-Reservenverwendung dem AHV-Fonds zukommen zu lassen. Es wäre
indessen verfehlt, daraus eine finanzielle Absicherung der
Altersvorsorge abzuleiten. Deshalb warnt der Bundesrat davor, die
Wirkung der SVP-Initiative zu überschätzen.

Der Bundesrat empfiehlt stattdessen, von realistischen Wirkungsszenarien
auszugehen. Um die von den Initianten bei verschiedener Gelegenheit
versprochenen Entlastungen der AHV-Kasse erreichen zu können, müssten
nicht nur die Erträge, sondern das Sondervermögen selber verwendet
werden. Dieses wäre gerade dann aufgebraucht, wenn die AHV vor dem
grössten Finanzierungsmehrbedarf stünde. Dies macht deutlich, dass die
Finanzierung der AHV auf eine langfristige und nachhaltige Grundlage
gestellt werden muss.

Volksabstimmung mit direktem Gegenvorschlag

Der Bundesrat verzichtete darauf, dem Parlament einen direkten
Gegenvorschlag zu unterbreiten. Er begrüsst indes die Bemühungen des
Parlamentes, auf der Grundlage der bereits zugeleiteten Vorlagen einen
direkten Gegenvorschlag zu erarbeiten und damit ein Paket zu schnüren,
welches die Verwendung des gesamten Sondervermögens im Wert von 1300
Tonnen Gold zum Gegenstand hat. Er unterstützt in der Stossrichtung die
diesbezüglichen Vorschläge der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft
und Abgaben vom 2. Februar 2001 und er kann einer Lösung zustimmen,
welche neben der Stiftung solidarische Schweiz auch die AHV und die
Kantone einschliesst. Insbesondere befürwortet der Bundesrat, dass damit
eine klare Ausgangslage für die Volksabstimmung geschaffen würde, welche
im Jahre 2002 stattfinden könnte.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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28.2.2001