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Steuerpaket 2001 vom Bundesrat verabschiedet

PRESSEMITTEILUNG

Steuerpaket 2001 vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Steuerpaket 2001
verabschiedet. Die Vorlage sieht substantielle Entlastungen für Ehepaare
und Familien sowie einen Systemwechsel bei der Besteuerung des selbst
genutzten Wohneigentums vor. Bei der Umsatzabgabe sollen die bereits im
letzten Dezember vom Parlament beschlossenen dringlichen Erleichterungen
ins ordentliche Recht übergeführt werden.

Im November letzten Jahres hatte Bundesrat Villiger beschlossen, das
Steuerpaket auf Grund der sich verdüsternden finanziellen Perspektiven
zurückzustellen, bis eine finanzpolitische Gesamtschau vorliege. Diese
wurde in Form eines Zusatzberichts zur Botschaft zur Schuldenbremse am
10. Januar 2001 vom Bundesrat verabschiedet. Danach lassen sich
Mindererträge im Umfang des Steuerpakets gerade noch verantworten,
sofern die Ausgabendisziplin eingehalten werden kann. Damit war der Weg
für das Steuerpaket wieder frei. Dies umso mehr, als auch die
Bundesrechnung 2000 ein deutlich über den Erwartungen liegendes Ergebnis
aufweist.

Das Steuerpaket, dessen wichtigste Anliegen die Verbesserung der
Steuergerechtigkeit, die Erhöhung der Standortattraktivität sowie die
Vereinfachung des Steuersystems sind, enthält drei verschiedene
Vorlagen: die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung, die Reform
der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums und die Revision der
Umsatzabgabe.

Entlastung der Ehepaare und Familien

Für die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung setzt der Bundesrat
rund 1,3 Milliarden Franken zur dringend nötigen Entlastung der Ehepaare
und Familien ein, wovon 900 Millionen auf den Bund und 400 Millionen auf
die Kantone entfallen. Die (substantielle) Entlastung geschieht
insbesondere durch die Einführung eines Teilsplitting-Verfahrens für
Verheiratete und eine Erhöhung des Kinderabzugs auf 9'000 Franken. Zudem
werden aber auch andere Abzüge eingeführt (z.B. Abzug für die
Fremdbetreuung der Kinder, Haushaltabzug für Alleinstehende,
Alleinerzieherabzug) oder zu Gunsten der Steuerpflichtigen anders
ausgestaltet (Abzug der Prämien für die obligatorische Kranken- und
Unfallversicherung). Damit wird auch zahlreichen parlamentarischen
Vorstössen der letzten Jahre entsprochen.

Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums

Bei der Besteuerung des Wohneigentums schlägt der Bundesrat einen
Systemwechsel vor, d.h. Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und der
Schuldzinsenabzüge. Ein begrenzter Abzug der Unterhaltskosten soll
jedoch weiterhin möglich sein, damit die Bausubstanz langfristig
erhalten bleibt und Energiespar- sowie Denkmalschutzmassnahmen Rechnung
getragen werden kann. Auch in diesem Bereich gibt der Bundesrat mit
seinem Vorschlag die Antwort auf verschiedene parlamentarische
Initiativen, die einen Systemwechsel verlangen und denen bereits 1999
Folge gegeben wurde.

Um den Systemwechsel insbesondere für Neuerwerber abzufedern, muss er
von gezielten Massnahmen flankiert werden. Im Vordergrund stehen dabei
im Interesse der Eigentumsförderung zusätzliche Massnahmen zu Gunsten
der Neuerwerber (in Form eines Schuldzinsenabzugs in den ersten Jahren)
sowie im Bereich des Bausparens. Hinzu kommt der oben erwähnte teilweise
Abzug der Unterhaltskosten. Damit bleibt die steuerliche Behandlung des
Wohneigentums auch künftig sehr vorteilhaft.

Auf Grund dieser flankierenden Massnahmen kann der Systemwechsel nicht
ganz haushaltneutral über die Bühne gehen, wie dies vom Bundesrat
ursprünglich vorgesehen war. Er wird den Bund jährlich zwischen 85 und
105 Millionen Franken kosten.

Tourismuskantonen mit Zweitwohnungssteuer entgegenkommen

Bei einem Systemwechsel würde auch der Eigenmietwert von Zweitwohnungen
nicht mehr besteuert. Dies hätte zur Folge, dass sich insbesondere für
die so genannten Tourismuskantone (vor allem Graubünden, Tessin und
Wallis) grosse Steuerausfälle bei den Kantons- und Gemeindesteuern
ergäben (ca. 100 Mio. Franken). Eine Arbeitsgruppe aus eidgenössischen
und kantonalen Steuerfachleuten hat sich dieser Problematik angenommen
und ein Konzept für eine Zweitwohnungssteuer erarbeitet.

Verzögertes Inkrafttreten des Systemwechsels

Die bundesrätliche Vorlage sieht vor, dass der Systemwechsel erst im
Jahre 2008 in Kraft treten soll. Dadurch erhalten sowohl die
(gegenwärtigen und zukünftigen) Wohneigentümer als auch die Kantone
genügend Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Ein verzögertes
Inkrafttreten ist wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als eine lange
Übergangsphase mit zwei verschiedenen Systemen.

Bei der Umsatzabgabe parlamentarische Lösung übernommen

Bei der Umsatzabgabe, bei der es um die Überführung der beiden
dringlichen Revisionen von 1999 und 2000 ins ordentliche Recht geht,
hatte sich insofern eine neue Situation ergeben, als das Parlament im
letzten Dezember nicht die bundesrätliche Vorlage übernommen hat,
sondern eine eigene Version verabschiedet hat. Diese beschränkt sich auf
die Entlastung der wirklich abwanderungsgefährdeten Geschäfte und
Anleger und ist mit bedeutend geringeren Mindererträgen verbunden,
nämlich 310 Mio. statt 700 Mio. Franken. Das EFD hat beschlossen, in der
Botschaft nun die parlamentarische Lösung zu übernehmen, weil das Ziel
der Reform, nämlich der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des
Finanzplatzes Schweiz, auch mit geringeren Ausfällen durchaus erreicht
wird.

Drei separate Vorlagen

Die drei Massnahmen zur strukturellen Verbesserung des Steuersystems
bilden ein faktisches Paket, d.h. es handelt sich um drei separate
Vorlagen, die alle dem fakultativen Referendum unterstehen.

EIDG. FINANZDEPARTEMTENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Christine Gante, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. : 031 323 25
74,
 Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. : 031 322 74 34,
 Jean-Blaise Paschoud, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. : 031 323 52 27

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28.2.2001