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Die Schweiz weist jeglichen Vorwurf der Nachlässigkeit zurück und betont ihr starkes

PRESSEMITTEILUNG

Die Schweiz weist jeglichen Vorwurf der Nachlässigkeit zurück und betont
ihr starkes Engagement zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Ein Bericht einer französischen Parlamentarierdelegation, die zur
Information die Schweiz besuchte, kritisiert verschiedene Aspekte der
Schweizer Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei-. Der Bericht
anerkennt zwar die Rolle und die grossen Anstrengungen der Schweizer
Justiz im Kampf gegen die Finanzkriminalität, legt aber das Hautgewicht
auf Unzulänglichkeiten im Nicht-Banken-Sektor. Das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) weist jeglichen Vorwurf der Nachlässigkeit bei
der Bekämpfung der Geldwäscherei zurück. Es relativiert denn auch den
Stellenwert und die Aussagekraft solcher Berichte und weist darauf hin,
dass die Schlussfolgerungen der französischen Parlamentarier im
Widerspruch stehen zu den Ergebnissen internatinaler Gremien. Dort wird
der Schweiz ein hoher Standard im Kampf gegen die Geldwäscherei
attestiert.
Die Schweiz bekämpft die Finanzkriminalität und insbesondere die
Geldwäscherei mit aller Entschlossenheit. Als Mitglied der
internationalen Arbeitsgruppe „Financial Action Task Force“ (FATF)
gehört sie zu den ersten Ländern, die nicht nur den Banken- und den
Versicherungssektor einer Aufsicht unterstellten, sondern vorbeugende
und weitgehende Vorschriften für den Nicht-Banken-Sektor erliessen.
Diese decken eine reiche Palette von Berufen ab, die dem Risiko der
Geldwäscherei ausgesetzt sind (Anwältinnen, Anwälte, Notarinnen und
Notare, Wechselstuben usw.). Das seit 1998 geltende
Anti-Geldwäschereigesetz regelt die Zulassung und die Überwachung durch
eine Kontrollstelle, umfasst besondere Sorgfaltspflichten (Feststellung
der wirtschaftlich berechtigten Person, Pflicht, die Hintergründe von
Transaktionen abzuklären, Dokumentationspflicht), die Pflicht, jeden
Verdacht zu melden, sowie Sanktionen für den Fall von Verstössen. Der
Bankensektor ist schon seit 1991 einem staatlichen und wirkungsvollen
Anti-Geldwäscherei-Dispositiv unterworfen. 70 Prozent der
Verdachtsmeldungen werden an die Strafverfolgungsbehörden
weitergeleitet. Damit ist klar, dass die Bekämpfung der Geldwäscherei
eine politische Priorität ist, die mit konkreten Massnahmen umgesetzt
wird. Wie bei der Umsetzung aller neuen Gesetze ist die Einführung
dieses Dispositivs mit einigen Schwierigkeiten verbunden
Korrekturmassnahmen wurden bereits getroffen und kommuniziert. Die
Behörden der FATF-Mitgliedländer, zu denen auch Frankreich gehört, haben
denn auch den weiten Geltungsbereich des schweizerischen Dispositivs wie
auch die Anstrengungen unseres Landes gewürdigt. Frankreich war im
Übrigen in der Expertengruppe der FATF, die dieses Dispositiv 1998
evaluiert hat, vertreten.

Eine eingehendere Stellungnahme wird folgen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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