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Pensionskasse des Bundes: Inkraftsetzung des PKB-Gesetzes auf den 1. März

PRESSEMITTEILUNG

Pensionskasse des Bundes: Inkraftsetzung des PKB-Gesetzes auf den 1.
März

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Bundesgesetz über die
Pensionskasse des Bundes vom 23. Juni 2000 auf den 1. März 2001 in Kraft
zu setzen.

Die Pensionskasse des Bundes wird aus der Bundesverwaltung ausgegliedert
und mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Mit dem Bundesgesetz
über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) ist die Grundlage dazu
geschaffen worden.

Die Vorbereitungsarbeiten sind soweit abgeschlossen, dass auf den 01.
März 2001 das PKB-Gesetz in Kraft gesetzt und damit die neue
Pensionskasse errichtet werden kann. Diese wird im Laufe dieses und des
nächsten Jahres ihre operative Tätigkeit aufnehmen. Der Übertritt der
Versicherten wird gestaffelt erfolgen und voraussichtlich Ende 2002
abgeschlossen sein.

Gleichzeitig mit dem Inkraftsetzungsbeschluss hat der Bundesrat auch den
Namen und den Sitz der Pensionskasse des Bundes bestimmt: Die neue
Pensionskasse des Bundes wird mit „Pensionskasse des Bundes PUBLICA“ ins
Handelsregister eingetragen. Ihr Sitz befindet sich in Bern.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Peter Düggeli, Leiter PKB und Direktor PUBLICA, Tel.: 031 323
41 91;
 e-mail: peter.dueggeli@evk.admin.ch

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

21.2.2001