Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine
Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine zuhanden der
Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die
Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die
Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen
Am 30. Oktober 2000 wurde in Kyiv ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Ukraine über die Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet.
Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung
der Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im
Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass
die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus
anderen Industriestaaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile
erleiden.
Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.
Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 01
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21.2.2001