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Statutenänderung der Pfandbriefzentrale

PRESSEMITTEILUNG

Statutenänderung der Pfandbriefzentrale

Der Bundesrat hat heute die Änderung der Statuten der Pfandbriefzentrale
der schweizerischen Kantonalbanken genehmigt. Die Statutenrevision war
nach der Ende November 2000 von der Generalversammlung beschlossenen
Kapitalerhöhung von 550 auf  825 Millionen Franken notwendig geworden.
Die Statuten werden gleichzeitig sprachlich dem 1992 revidierten
Aktienrecht angepasst.

Die Pfandbriefzentrale hatte die vorgesehene Erhöhung des Aktienkapitals
und die Statutenänderung bereits am 8. September 2000 der
Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) als Aufsichtsbehörde
unterbreitet. Die EBK hatte in der Folge gegen die geplanten Änderungen
nichts einzuwenden.

Die Änderung der Statuten tritt mit der heutigen Genehmigung durch den
Bundesrat sofort in Kraft. Der Vollzug der Kapitalerhöhung hat innerhalb
von drei Monaten nach dem Beschluss der Generalversammlung, somit
spätestens am 28. Februar 2001, zu erfolgen. Eine provisorische
Anmeldung beim Handelsregisteramt Zürich ist bereits erfolgt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Herr Willi Jäggli, Sekretär des Verwaltungsrates der
Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken, Tel. (01) 220 27
78

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

14.2.2001