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Bundesrat begrüsst die Ziele der WAK-S - Solidaritätsstiftung im bisherigen Umfang

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat begrüsst die Ziele der WAK-S - Solidaritätsstiftung im
bisherigen Umfang bekräftigt

Die Verwendung der 1300 Tonnen überschüssiger Goldreserven der
Schweizerischen Nationalbank (SNB) soll auch nach Ansicht des
Bundesrates in einem Gesamtpaket geregelt werden. Damit teilt der
Bundesrat die Zielsetzung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Ständerates (WAK-S), der Goldinitiative der SVP einen direkten
Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Das gesamte Sondervermögen soll
während 30 Jahren gemeinsam verwaltet und der Gegenwert real erhalten
werden. Für die Stiftung solidarische Schweiz will der Bundesrat Erträge
aus dem Vermögen im Wert von 500 Tonnen einsetzen. Im Lichte der
Vernehmlassung stehen als weitere Verwendungszwecke (800-Tonnen-Anteil)
die AHV und die Kantone im Vordergrund.

Zur Verwendung von Goldreserven der SNB liegen unterschiedliche und
unterschiedlich weit entwickelte Vorlagen vor. Am 17. Mai 2000 hat der
Bundesrat den Räten die Botschaft betreffend die Verwendung von
Goldreserven und ein Bundesgesetz über die Stiftung solidarische Schweiz
überwiesen. Sie besteht aus einer formalen Übergangsbestimmung zu
Artikel 99 BV sowie aus dem Entwurf des Stiftungsgesetzes. Für die
Stiftung sind Erträge aus dem Gegenwert von 500 Tonnen Gold vorgesehen.
Über die restlichen 800 Tonnen der insgesamt 1300 Tonnen überschüssiger
Goldreserven der Nationalbank hat der Bundesrat eine Vernehmlassung
durchgeführt. Er hat deren Ergebnisse am 24. Januar 2001 veröffentlicht.

Vorschlag der ständerätlichen WAK

Die WAK-S, welche im Herbst 2000 die Beratung zu der erwähnten Botschaft
aufnahm, hat angekündigt, den bundesrätlichen Entwurf der
Übergangsbestimmung zu konkretisieren. Sie möchte den Verfassungsartikel
zu einem Gegenvorschlag der Goldinitiative entwickeln, welche die SVP im
Oktober 2000 eingereicht hat. Die Goldinitiative sieht vor, alle zu
geld- und währungspolitischen Zwecken nicht mehr benötigten Reserven der
Nationalbank in den AHV-Fonds zu überführen.

Angesichts der Vielschichtigkeit und des unterschiedlichen
Entwicklungsstandes der verschiedenen Vorlagen hat der Bundesrat mit
Interesse von der Absicht der WAK-S Kenntnis genommen, ein Gesamtpaket
zur Verwendung der 1300 Tonnen Goldreserven zu schnüren. Dieser Ansatz
bringt überzeugend zum Ausdruck, dass nicht nur die einzelnen
Teilverwendungen sinnvoll und gerecht sind, sondern auch die in sich
ausgewogene Gesamtlösung. Zudem können gemeinsame Leitlinien formuliert
werden. Die WAK-S hat vorgeschlagen, das Sondervermögen während 30
Jahren durch einen Fonds zu verwalten und die Erträge aus der
Bewirtschaftung zu je gleichen Teilen der Stiftung solidarische Schweiz,
der AHV und den Kantonen zukommen zu lassen.

In 30 Jahren neu entscheiden

Der Bundesrat anerkennt diesen Vorschlag der WAK-S als eine einfache,
ausgewogene und solidarische Lösung. Er begrüsst auch das Vorhaben, den
realen Wert des Sondervermögens während 30 Jahren zu erhalten und einzig
die Zinserträge zu verwenden, wie er es schon für die Stiftung
solidarische Schweiz vorgesehen hat. Der Bundesrat spricht sich dafür
aus, über die Frage der Verteilung des Sondervermögens erst nach Ablauf
der Frist von 30 Jahren zu verfügen, wobei die Weiterführung der
Solidaritätsstiftung möglich sein soll. Die Handlungsfreiheit der
künftigen Generationen ist damit nicht eingeschränkt.

Über den Umfang der Anteile an die drei Verwendungszwecke wird noch
diskutiert werden. Mit Nachdruck hält der Bundesrat an seiner
ursprünglichen Absicht fest, der Stiftung solidarische Schweiz Erträge
aus dem Vermögen im Gegenwert von 500 Tonnen Gold zukommen zu lassen.

Auch die Zielsetzung des Anteils für die AHV gibt noch Anlass zur
Diskussion. Nach Meinung des Bundesrates wären entsprechende Regelungen
auf Gesetzesstufe vorzusehen. Eine Verknüpfung der Vorlage mit der 11.
AHV-Revision ist zu vermeiden.

Solidaritätsstiftung als Stiftung der jungen Generation

Der Bundesrat kann sich den Überlegungen der WAK-S anschliessen, der
Solidaritätsstiftung konsequent auf die Zukunft auszurichten und dabei
der jungen Generation eine wichtige Rolle zu übertragen. Damit würde
einer Generation, die bereits heute in Wirtschaft, Politik und
Gesellschaft Schlüsselfunktionen wahrnimmt, Vertrauen und Verantwortung
übertragen. Der Bundesrat hält indes dafür, an der wohlüberlegten
Zwecksetzung der Stiftung, wie sie im Gesetzesentwurf und der Botschaft
vorgesehen ist, festzuhalten. Demnach soll die Stiftung kein
„Kinderhilfswerk“ werden, sondern von einem offenen und nicht auf
einzelne Zielgruppen beschränkten Solidaritätsbegriff ausgehen. Nur
nachhaltige Verbesserungen im Umfeld können nachwachsenden Generationen
dauerhafte Chancen eröffnen. Das Ziel der Linderung und Prävention von
Armut, Not und Gewalt wird die Stiftung durch zielgerichtete Programme
mit klaren Schwerpunktsetzungen erreichen. Das relativ weit gefasste
Aufgabenspektrum gewährleistet indes, dass das geplante Solidarwerk
flexibel und vorausschauend auf zukünftige Problemlagen reagieren kann.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation, Tel. 031 322 63 01
Walter Schmid, Projektleiter, Tel. 079 446 4154

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2.2.2001