Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neues Zollgesetz lehnt sich an EU-Recht an

PRESSEMITTEILUNG

Neues Zollgesetz lehnt sich an EU-Recht an

Das Zollgesetz vom 1. Oktober 1925 soll totalrevidiert werden. Der
Bundesrat hat gestern das Eidg. Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, zum
Vorentwurf  des neuen Zollgesetzes das Vernehmlassungsverfahren zu
eröffnen. Dieser berücksichtigt die in den vergangenen 75 Jahren
geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen und lehnt sich an das Zollrecht der Europäischen Union
(EU) an.

Auch ohne Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft ist die Schweiz als
Land inmitten des EU-Binnenmarktes darauf angewiesen, im Interesse der
Wirtschaft und des Tourismus den Personen- und Warenverkehr rechtlich
wie die EU zu behandeln. Dabei werden die legitimen
Grenzschutz-Bedürfnisse der Schweiz nicht vernachlässigt.

Der Vorentwurf lehnt sich aus diesen Gründen hinsichtlich Struktur,
Systematik und Begriffen stark an den Zollkodex (Zollrecht) der
Europäischen Gemeinschaft an und bietet insbesondere die gleichen
Zollverfahren an. Die weitgehende Übereinstimmung führt zu
Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr und dient so vor
allem der Wirtschaft. Zudem enthält der Vorentwurf verbesserte
Rechtsgrundlagen für das Grenzwachtkorps, das durch seine Tätigkeit
bereits heute einen wesentlichen Beitrag für die innere Sicherheit der
Schweiz leistet, für wichtige Verfahrensvereinfachungen sowie für die
Amtshilfe in Zollsachen.

Das geltende Zollgesetz wurde am 1. Oktober 1925 durch die
Bundesversammlung verabschiedet. Die tatsächlichen Verhältnisse haben
sich seit 1925 indessen stark gewandelt. Mit dem - oft detaillierten und
formalistischen - Wortlaut des geltenden Zollrechts lassen sich die
heutigen Aufgaben der Zollverwaltung nicht mehr zeitgerecht regeln. So
fehlt beispielsweise die Befugnis, die auf Grund von Vereinbarungen
zugelassene Möglichkeit der elektronischen Verzollung für obligatorisch
zu erklären.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31. Juli 2001.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Heinz Schreier, Projektleiter für die Zollgesetzrevision, Tel. 031 322
66 01
Hans Georg Nussbaum, Chef des Rechtsdienstes, Tel. 031 322 65 88
Hermann Kästli, Vizedirektor, Chef der Hauptabteilung Recht und Abgaben,
Tel. 031 322 65 03

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

1.2.2001