Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kirgisistan
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kirgisistan
Ein Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 26. Januar 2001
in Davos durch den schweizerischen Finanzminister, Bundesrat Kaspar
Villiger und den ersten Vizefinanzminister von Kirgisistan, Emir
Tokomyrzaev unterzeichnet worden.
Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit einer Botschaft
des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet werden und ist
vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu
genehmigen.
EIDG. FINANZDEPARTEMENBT
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1.2.2001