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Aufwertung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und Einsetzung

PRESSEMITTEILUNG

Aufwertung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und
Einsetzung eines Beirates

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist hierarchisch
zu einer Abteilung aufgewertet und personell verstärkt worden. Zudem hat
das Eidg. Finanzdepartement (EFD) eine Expertenkommission (ständiger
Beirat) zur Beratung der Eidg. Finanzverwaltung beim Vollzug des
Geldwäschereigesetzes eingesetzt.

Am 29. November 2000 hat Peter Siegenthaler, Direktor der Eidg.
Finanzverwaltung (EFV), das Massnahmenpaket zur Unterstützung der
Tätigkeit der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
vorgestellt. In der Zwischenzeit sind erste Teile dieses
Massnahmenplanes umgesetzt worden: So hat das EFD die seit ihrer
Einsetzung im Jahre 1998 als Sektion der EFV tätige Kontrollstelle per
1. Januar 2001 zur Abteilung aufgewertet. Diese Aufwertung soll
einerseits den notwendigen Spielraum öffnen, den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Anderseits wird damit die Bekämpfung der Geldwäscherei bewusst
hierarchisch höher angesiedelt, womit klargestellt wird, welchen
Stellenwert der Bund der Tätigkeit der Kontrollstelle einräumt. Die
Leitung der Abteilung obliegt Niklaus Huber, der schon bisher Chef der
Kontrollstelle war.

Stellen rasch besetzen

Gleichzeitig mit der Aufwertung wurde beschlossen, den Personalbestand
von bisher 10 auf 11,5 Stellen zu erhöhen. Basis für diesen Entscheid
bildete die Situationsanalyse der Unternehmensberatungsfirma Novo
Business Consultants, welche zur Bewältigung der laufenden Aufgaben
einen Stellenbedarf von 11,5 Stellen ausgemacht hatte.

Nach den Abgängen von insgesamt fünf Juristinnen und Juristen in der
Kontrollstelle stand zudem die Rekrutierung von neuem Personal im
Vordergrund. Bisher ist es gelungen, fünf neue Juristinnen und Juristen
zu engagieren, so dass gegenwärtig acht Personen in der Kontrollstelle
angestellt sind. Die restlichen offenen Stellen sollen so rasch wie
möglich besetzt werden.

Ständiger Beirat eingesetzt

Mit Verfügung vom 29. Januar hat das EFD eine Expertenkommission zur
Beratung der Eidg. Finanzverwaltung beim Vollzug des GwG eingesetzt.
Dieser ständige Beirat, der die Funktion eines unabhängigen
Beratungsorgans übernimmt, wird die Arbeit der Kontrollstelle begleiten
und unterstützen. Prof. Peter Nobel, Zürich, bis Ende 2000 Mitglied der
Eidg. Bankenkommission, wird Präsident des Beirates und Prof. Paolo
Bernasconi, Rechtsanwalt in Lugano, Vizepräsident. Übrige Mitglieder der
Expertenkommission sind Jean-Marc Futterknecht, Dr. iur., Zürich, Peter
R. Isler, Dr. iur., Rechtsanwalt, Zürich, Paul Perraudin, Rechtsanwalt,
Untersuchungsrichter, Genf, Prof. Mark Pieth, Strafrechtsprofessor,
Universität Basel, und René Schwarzenbach, Dr. iur., Rechtsanwalt,
Zürich.

Mit der raschen Umsetzung der im November angekündigten Massnahmen
unterstreicht das EFD, dass es gewillt ist, die Bekämpfung der
Geldwäscherei mit Entschiedenheit fortzuführen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Information

Auskunft: Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel. (031) 322 60 05

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

31.1.2001