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Expertise zur Gründung einer Postbank; Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen des EFD

EIDG. FINANZDEPARTEMENT

Expertise zur Gründung einer Postbank
Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen des EFD

Die Eidgenössische Finanzverwaltung und das Generalsekretariat UVEK
haben im Juli 2000 einen Expertenauftrag zur Gründung einer Postbank
(Postfinance AG) vergeben.
Gegenstand des Expertenauftrags war die Klärung der ordnungspolitischen
Voraussetzungen für die Gründung einer Postbank. Konkret waren die Rolle
des vom Staat zur Verfügung gestellten Eigenkapitals, das Problem einer
faktischen Staatsgarantie der Post sowie die Möglichkeiten zur
Verhinderung von Quersubventionen aus dem Monopolbereich der Post in den
Wettbewerbsbereich „Bank“ zu untersuchen. Ausserdem waren die
Auswirkungen eines Eintritts der Postbank auf den Bankenplatz Schweiz
abzuschätzen. Bei der Beantwortung dieser Fragen sollte auch auf die
Regelungen bei ausländischen Postunternehmen eingegangen werden.
Der Beauftragte, Herr Prof. Dr. Christoph Kaserer, Inhaber des
Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzmanagement
an der Universität Freiburg, hat seine Expertise im September 2000
vorgelegt. Der Bundesrat folgt mit seinem Vorschlag teilweise den
Empfehlungen des Gutachters. Insbesondere die Empfehlungen zur Schaffung
gleich langer Spiesse werden aufgenommen: Die Postfinance soll der
Bankengesetzgebung unterstehen und keine Staatsgarantie besitzen. Eine
Quersubventionierung von der Post zur Postfinance ist untersagt.
Gemäss Prof. Kaserer lässt sich die Gefahr von Quersubventionen von der
Post zur Postfinance nur mit einer dauerhaften wirtschaftlichen Trennung
von Post und Postbank kontrollieren. Er schlägt deshalb die Gründung
einer von der Post unabhängigen Postbank vor (Variante
"Schwestergesellschaft"). Diese Aktiengesellschaft sollte anfänglich in
hundertprozentigem Eigentum des Bundes stehen, jedoch mittelfristig
teilweise oder voll privatisiert werden.
Der Bundesrat hat diesen Vorschlag zur Gründung einer
Schwestergesellschaft nicht berücksichtigt. Denn die Möglichkeit von
Quersubventionen aus dem Monopolbereich der Post zur Postfinance muss
stark relativiert werden. Erstens können unerwünschte Quersubventionen
durch entsprechende Rechnungslegungsgrundsätze weitgehend vermieden
werden. Zweitens kann der Bund die Quersubventionen aus dem
Monopolbereich mittels geeigneter Festlegung der Posttarife beschränken.
Drittens werden die Monopolrenten der Post im Zuge der Liberalisierung
des Postmarktes zunehmend verschwinden. Auch bezüglich Haftung und
Risiko bietet die Variante „Schwestergesellschaft“ für den Bund keinen
Vorteil.

Beilage / Annexe / Allegato / Annex:
Kurzzusammenfassung / Bref résumé / Sommario / Executive Summary

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24.1.2001