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Goldverwendung: Erste Entscheide der Ständeratskommission abwarten

PRESSEMITTEILUNG

Goldverwendung: Erste Entscheide der Ständeratskommission abwarten

Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung über die
Verwendung von 800 Tonnen Gold, die für die Reserven der Nationalbank
nicht mehr erforderlich sind, Kenntnis genommen. Er wird das weitere
Vorgehen von der Entwicklung der parlamentarischen Beratung zum Gesetz
der Stiftung solidarische Schweiz abhängig machen. Die Botschaft zur
Goldinitiative der SVP soll so rasch als möglich zuhanden des Parlaments
verabschiedet werden.

Der Bundesrat hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die
Komission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) auf die
Botschaft vom 17. Mai 2000 zur Stiftung solidarische Schweiz eingetreten
ist und die Beratungen zügig an die Hand genommen hat. Diese Vorlage
regelt die Verwendung von 500 Tonnen der insgesamt 1300 Tonnen Gold,
welche die Schweizerische Nationalbank nicht mehr als Reserve benötigt.
Zur Kenntnis genommen und zur Publikation freigegeben wurde heute der
detaillierte Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Verwendung der
verbleibenden 800 Tonnen Gold.

Im Juni 2000 hatte der Bundesrat zwei Vorschläge zur Verwendung von 800
Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Diskussion
gestellt. Der erste Vorschlag sah vor, mit den Erträgen zunächst eine
Bildungsinitiative im Bereich der neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien zu finanzieren. Anschliessend sollten die
Mittel für Übergangsleistungen im Bereich der AHV eingesetzt werden. Der
zweite Vorschlag sah einen Schuldenabbau bei Bund und Kantonen vor.

Insgesamt haben sich zur Verwendung der 800 Tonnen Gold 88
Vernehmlasser  geäussert. Das Spektrum der Stellungnahmen ist breit und
zeigt unterschiedliche Positionen und Präferenzen auf.

Kantone erheben Anspruch auf ihre zwei Drittel

Die Kantone haben ihren Anspruch auf zwei Drittel der zur Verfügung
stehenden 800 Tonnen Gold bekräftigt. Auch die CVP befürwortet, dass
zwei Drittel dieses Sondervermögens den Kantonen zukommen. Sie möchte
aber, dass ein Teil davon als Beitrag an die Kosten verstanden wird,
welche den Kantonen als Folge der Flexibilisierung des Rentenalters im
Bereich der Ergänzungsleistungen entstehen.
Der Vorschlag eines Schuldenabbaus von Bund und Kantonen fand neben den
Kantonen, insbesondere bei der FDP, der liberalen Partei sowie bei den
Arbeitgeberverbänden Gehör.

Die SP und Gewerkschaften wollen die Erträge aus dem bewirtschafteten
Erlös aus den 800 Tonnen Goldreserven in erster Linie dem AHV-Fonds
zukommen lassen. Sie stehen damit wenigstens teilweise in
Übereinstimmung mit der SVP, welche kürzlich ihre Goldinitiative
eingereicht hat. Diese verlangt die Zuwendung sämtlicher frei werdender
Währungsreserven an den AHV-Fonds.

Wenig Unterstützung für Bildungsinitiative

Der Vorschlag zur Lancierung einer Bildungsinitiative ist nebst der
Partei der Arbeit vor allem durch Organisationen im Bildungsbereich
begrüsst worden. Auch die CVP hat gegenüber diesem Vorschlag trotz
einigen staatspolitischen Bedenken Zustimmung signalisiert. Obwohl sie
die Notwendigkeit von Bildungsmassnahmen im Bereich der neuen
Technologien nicht in Frage stellten, haben die meisten Vernehmlasser
andere Finanzierungen vorgeschlagen.

Die anschliessende Verwendung der Mittel zur Finanzierung von
Überbrückungsleistungen ist neben der PdA in erster Linie von
Rentnerorganisationen unterstützt worden. Die Grünen, die
christlich-soziale Partei und der christlich-nationale Gewerkschaftsbund
möchten die Erträge aus dem Sondervermögen zur Finanzierung einer
Kinderrente, bzw. Erhöhung der Kinderzulagen einsetzen.

Zustimmung zur Stiftung

Im Rahmen der Vernehmlassung haben zudem die Kantone und die meisten
Parteien ihre Zustimmung zur Schaffung der Stiftung solidarische Schweiz
bekräftigt.

Die WAK-S ist im Herbst 2000 nicht nur auf das Stiftungsgesetz, sondern
auch auf den Entwurf des für die Goldübertragung notwendigen
Übergangsartikels in der Verfassung eingetreten. Sie hat in diesem
Zusammenhang den Wunsch geäussert, die Verwendungszwecke der gesamten
1300 Tonnen Goldreserven in dieser Übergangsbestimmung zu regeln. Auf
diese Weise könnte der inzwischen eingereichten Volksinitiative der SVP
ein Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden.

Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen informieren, sobald erste
Entscheide der WAK-S vorliegen. Er wird auch Hand dazu bieten, dass dem
Parlament so rasch als möglich eine Botschaft zur SVP-Goldinitiative
zugeleitet wird.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Walter Schmid, Projektleiter, Tel. 079 446 4154

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24.1.2001