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Paket für die Stärkung von Post und Swisscom AG

MEDIENMITTEILUNG

Paket für die Stärkung von Post und Swisscom AG

Der Bundesrat will die Position von Post und Swisscom in den hart
umkämpften Telekom- und Postmärkten stärken. Ziel ist die Sicherung von
Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Schweiz. Die Landesregierung
schickt das entsprechende Gesamtpaket Post / Swisscom AG mit den dazu
nötigen Verfassungsänderungen bis Ende April 2001 in die Vernehmlassung.
Die Post soll ihre Finanzdienstleistungen ausbauen und die Swisscom mit
Genehmigung des Bundesrates Partnerschaften eingehen können - selbst
wenn damit die Abgabe der Bundesmehrheit am Aktienkapital verbunden ist.

Mit seinen Vorschlägen nimmt der Bundesrat als Eigner seine
Verantwortung für die Zukunft von zwei Unternehmen wahr, welche für die
schweizerische Volkswirtschaft (Arbeitsplätze, Schlüsseltechnologien,
Zahlungsverkehr) und die landesweite Grundversorgung von grösster
Bedeutung sind. Post und Swisscom AG, die aus der ehemaligen
Monopolistin PTT hervorgegangen sind, behaupten sich zwar seit 1998 in
einem liberalisierten Umfeld. Sowohl der Post- wie auch der
Telekommunikationsmarkt haben jedoch seither eine Dynamik entwickelt,
die nach einer raschen Erweiterung des Spielraums der zwei Unternehmen
ruft. Der Bundesrat schlägt eine Anpassung von Artikel 92 der
Bundesverfassung vor.
Erweiterung der Postfinance
Die Post muss im Auftrag des Bundesrates ihre Wettbewerbsfähigkeit
stärken und gleichzeitig den Service public garantieren: Einerseits
durch eine Optimierung der Kosten, anderseits durch eine Verbesserung
der Erträge sowie die Erschliessung neuer Geschäftsfelder. Bereits heute
ist die Postfinance ist wichtiges finanzielles Standbein: Sie ist
Marktführerin im schweizerischen Zahlungsverkehr und leistet somit einen
wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Grundversorgung. Die
Bedürfnisse der Kundschaft haben sich indessen gewandelt. Verlangt
werden zunehmend Gesamtkundenbeziehungen (Logistik, Zahlungsverkehr,
Finanzierung). Mit einer entsprechenden Anpassung der Dienstleistungen
könnte die Post einer Erosion des Kundenstamms vorbeugen. Ein
vollständiges Sortiment von Finanzdienstleistungen ist zudem für den
Aufbau des e-business zentral.
Die Eröffnung neuer Geschäftsfelder erfolgt auch vor dem Hintergrund der
Liberalisierungsprozesse in der Schweiz und im übrigen Europa. Zurzeit
hat die Schweiz für Pakete eine Monopolgrenze von zwei Kilogramm, in der
EU beträgt die Limite 350 Gramm, wobei einige Länder wesentlich tiefer
gehen. Weil die EU weitere Senkungen plant, sind weitere
Liberalisierungsschritte auch in der Schweiz absehbar. Dazu kommt, dass
das schweizerische Monopol zunehmend unterlaufen werden dürfte.
Damit der Wettbewerb nicht zugunsten der Postfinance verzerrt wird,
schlägt der Bundesrat Leitplanken in der Verfassung vor: Unterstellung
unter die Bankengesetzgebung, Abschaffung der Staatsgarantie für die
Post sowie ein Verbot der Quersubventionierung von unrentablen
Geschäftsbereichen.
 Rekapitalisierung der Post
Weiter sollen die Grundlagen für die Rekapitalisierung der Post
geschaffen werden. Die Eigenmittelausstattung von Postfinance erfordert
einen Kapitalbedarf von voraussichtlich rund 1,5 bis 2 Mrd Franken.
Unabhängig von der Rekapitalisierung für die Postfinance werden weitere
5,5 Mrd für die Refinanzierung der Pensionskasse beansprucht
(Deckungslücke, FER 16 Regel). Sodann werden von der Post zusätzlich
rund 0,5 Mrd für Investitionen in neue Geschäftsfelder (e-Business,
Reengineering Briefverarbeitung) beantragt. Gesamthaft ergibt das einen
Kapitalbedarf von 7,5 bis 8 Mrd Franken. Während für die Ausfinanzierung
der Deckungslücke der Pensionskasse bereits eine Rechtsgrundlage
besteht, muss diese für die übrigen Positionen in den
Übergangsbestimmungen noch geschaffen werden.
Strategische Flexibilität für Swisscom
Mit seinen Vorschlägen will der Bundesrat auch die Zukunftschancen für
die Swisscom verbessern. Der harte weltweite Wettbewerb, verbunden mit
einem Preiszerfall und dem Zwang zu bedeutenden Investitionen, führt auf
den einzelnen Teilmärkten zu einem rasanten Konsolidierungsprozess. Dazu
kommt der Trend zu global tätigen Wettbewerbern, die sich auf eng
definierte Geschäfts- und Kundenbereiche  beschränken. Die Swisscom ist
im internationalen Vergleich ein kleiner "Player" mit einem breiten
Dienstleistungsspektrum. Es ist deshalb notwendig, dass die Swisscom auf
allen Geschäftsfeldern Allianzen und Partnerschaften eingehen und unter
Umständen auch die Kontrolle abgeben kann.
Diese Einschätzung wird von einer externen Unternehmensberatungsfirma
(Mercer) bestätigt, die im Auftrag des UVEK die strategischen Optionen
des Eigners überprüft hat.
Dem Bundesrat ist die Wahrung wichtiger volkswirtschaftlicher Interessen
( hochqualifizierte Arbeitplätze, Schlüsseltechnologien) und die
Sicherung des Unternehmenswerts ein zentrales Anliegen. Für den
künftigen Erfolg der Swisscom ist es ausschlaggebend, dass sie im
richtigen Augenblick Partnerschaften eingehen oder mit ihren Zielen
nicht übereinstimmende Aktivitäten veräussern kann.
Die derzeit vorgeschriebene Mehrheit des Bundes am Unternehmen schränkt
die unternehmerisch notwendige Flexibilität stark ein. Will die Swisscom
ihre Position in den einzelnen Teilmärkten sichern und ausbauen, muss
sie rasch - und ohne langwieriges Gesetzgebungsverfahren -
Partnerschaften mit anderen international tätigen Unternehmen eingehen
können. Das verlangt nach zusätzlichem strategischen Handlungsspielraum.

Da die landesweite Grundversorgung im Telekombereich auch ohne
Bundesbeteiligung an der Swisscom garantiert ist, soll die gesetzliche
Verpflichtung des Bundes, eine Aktienmehrheit zu halten, aufgehoben
werden. Der Bundesrat soll in Zukunft entscheiden dürfen, ob der Bund
die Mehrheit an der Swisscom oder an ihren wesentlichen
Tochtergesellschaften verkaufen darf. Ferner sind spezielle
Kontrollrechte (bis acht Jahre ab Inkrafttreten der
Verfassungsbestimmung)  vorgesehen, um die volkswirtschaftlichen
Interessen abzusichern.
Für den Bundesrat steht im heutigen Zeitpunkt keine bestimmte Lösung
(Mehrheit, Minderheit, vollständiger Verkauf) im Vordergrund. Wichtig
ist die Sicherung der strategischen Flexibilität, welche eine
verantwortungsvolle Lösung für die Volkswirtschaft und das Unternehmen
ermöglicht.
 Weiteres Vorgehen
Die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen dauert bis zum 30.
April 2001. Danach erfolgt die Auswertung der Antworten, worauf der
Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden wird.

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

EFD  Eidgenössisches Finanzdepartement
Pressedienst

Beilagen:  Dokumentation, Vernehmlassungsunterlagen

24.1.2001