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Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien

Das am 14. April 2000 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
der Schweiz und Mazedonien ist am 27. Dezember 2000 in Kraft getreten.
Es findet hinsichtlich der Quellensteuern ab 1. Januar 2001 Anwendung.
Auf die übrigen Steuern ist das Abkommen seit 1. Januar 2000 anwendbar.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

12.1.2001