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Protokoll zur Änderung des Doppelbesteue-rungsabkommens mit Indien

PRESSEMITTEILUNG

Protokoll zur Änderung des Doppelbesteue-rungsabkommens mit Indien

Das am 16. Februar 2000 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens vom 2. November 1994 zwischen der Schweiz
und Indien ist am 20. Dezember 2000 in Kraft getreten. Seine
Bestimmungen finden für die in der Schweiz erhobenen Quellensteuern ab
dem 1. Januar 2001 und für die in Indien erhobenen Quellensteuern ab dem
1. April 2001 Anwendung. Für die übrigen Steuern ist das Abkommen in der
Schweiz auf Steuerjahre, die am oder nach dem l. Januar 2001 beginnen,
und in Indien auf Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 2001
beginnen, anwendbar.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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12.1.2001