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Verzinsung der Strassengelder abgelehnt (20.12.2000)

Pressemitteilung

Verzinsung der Strassengelder abgelehnt

Schon bei der Schaffung des Treibstoffzollgesetzes (TZG) im Jahre 1984
hat sich der Bundesrat klar dagegen ausgesprochen, die nicht sofort
ausgegebenen, zur Deckung der Strassenausgaben zweckgebundenen Einnahmen
zu verzinsen. Das Parlament hat dieser Haltung nicht wiedersprochen und
das TZG am 22. März 1985 ohne entsprechende Ergänzung verabschiedet. Aus
der Sicht des Bundesrates besteht auch heute kein Bedarf, an diesem
Zustand etwas zu ändern. Dies schreibt er in seiner heute
veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat Otto
Laubacher (SVP/LU).
Laubacher und 57 Mitunterzeichnete hatten per Motion vom Bundesrat
verlangt, die zweckgebundenen, zurzeit nicht benötigten Gelder der
Strassenkasse angemessen zu verzinsen.

In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, für eine Verzinsung der
Spezial-finanzierung Strassenverkehr wäre eine gesetzliche Grundlage
nötig. Nicht zufällig fehle aber im Bundesgesetz über die Verwendung der
zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) - dem früheren TZG - eine solche
Bestimmung. Bei der Schaffung des TZG hätten es nämlich der Bundesrat
wie das Parlament abgelehnt, die Strassengelder zu verzinsen. An dieser
Situation habe sich nichts geändert.

Zwar wäre es denkbar, die zweckgebundenen Strassengelder in einen Fonds
auszu-lagern und durch Anlage der Gelder am Kapitalmarkt eine Verzinsung
- ohne Rückgriff auf allgemeine Bundesmittel - zu ermöglichen. Eine
Fondslösung, die ebenfalls einer gesetzlichen Grundlage bedürfte,
erachtet der Bundesrat aber aus finanzpolitisch übergeordneten
Überlegungen als nicht wünschbar. Er beantragt darum, die Motion
abzulehnen.

Auskunft: Erich Friedli, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 10

Eidg. Finanzdepartement

20. Dezember 2000