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Rekurskommission für die Staatshaftung: erstmalige Wahl der Mitglieder (20.12.2000)

Pressemitteilung

Rekurskommission für die Staatshaftung: erstmalige Wahl der Mitglieder

Der Bundesrat hat heute die Mitglieder der neugebildeten
Rekurskommission für die Staatshaftung ernannt. Die Einsetzung der
Kommission geht zurück auf den Bundesratsbeschluss vom 2. November 2000,
mit dem eine Änderung des Bundesrechtspflegegesetzes und eine Änderung
der Verordnung zum Verantwortlichkeitsgesetz auf den 1. Januar 2001 in
Kraft gesetzt worden sind.
Nach dem Verantwortlichkeitsgesetz erlassen in der Regel das
Eidgenössische Finanzdepartement und Organisationen, die ausserhalb der
ordentlichen Bundesverwaltung mit öffentlichrechtlichen Aufgaben des
Bundes betraut sind, erstinstanzlich Verfügungen über die ihnen
unterbreiteten Staatshaftungsansprüche. Aufgabe der Rekurskommission für
die Staatshaftung ist es, diese Verfügungen auf Beschwerde hin zu
überprüfen. Die Entscheide der Rekurskommission für die Staatshaftung
können ihrerseits mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen
Bundesgericht angefochten werden.

Die personelle Erstbesetzung für die Amtsperiode 2001 - 2003 umfasst
ausschliesslich Personen, die im Hauptberuf als Rechtsanwälte tätig
sind. Die Kommission setzt sich aus den folgenden sieben Mitgliedern
zusammen:

André Moser, Lausanne (Präsident)
Salomé Zimmermann Oertli, Zürich (Vizepräsidentin)
Jérôme de Montmollin, Genf
Nationalrat Jost Gross, Herdern
Michela Hohl Tattarletti, Lugano
Reto Venanzoni, St.Gallen
Beatrice Vogt, Biel/Bienne.

Mit dieser Wahl wird sämtlichen im Bundesgesetz über das
Verwaltungsverfahren und in der Verordnung über Organisation und
Verfahren eidgenössischer Rekurs- und Schiedskommissionen genannten
Kriterien (Fachkunde, Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten und
der verschiedenen Regionen des Landes) Rechnung getragen. Der Bundesrat
hält fest, dass sich ausnahmsweise die Wahl eines eidgenössischen
Parlamentariers in eine Rekurskommission rechtfertigen lässt, da es sich
bei Jost Gross um einen anerkannten, bestens ausgewiesenen Spezialisten
auf dem Gebiete der Staatshaftung handle.

Auskunft: Jules Busslinger, Generalsekretariat EFD, 031 324 00 38

Eidg. Finanzdepartement

20. Dezember 2000