Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Montesinos-Gelder: Peru zu Rechtshilfeersuchen ermuntert (20.12.2000)

Pressemitteilung

Montesinos-Gelder: Peru zu Rechtshilfeersuchen ermuntert

Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass der frühere peruanische
Staatspräsident Alberto Fujimori oder seine Angehörigen Vermögen in der
Schweiz angelegt hätten. Dies schreibt die Landesregierung in ihrer
Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Remo Gysin (SP/BS).
Hingegen bestätigt der Bundesrat, dass die Zürcher Justizbehörden
Bankkonten gesperrt haben, die Vladimiro Lenin Montesinos Torres, dem
ehemaligen Geheimdienstchef Perus oder seinem Umkreis, zuzurechnen sind.
Die peruanischen Behörden seien informiert worden, und man habe sie
eingeladen, die Schweiz um Rechtshilfe zu ersuchen.
Gysin und drei Mitunterzeichnete hatten den Bundesrat in der
Interpellation angefragt, ob er vorsehe, allfällige Vermögen Montesinos‘
beziehungsweise Guthaben von Montesinos‘ engem Vertrauten, Fujimori, auf
Schweizer Bankkonten vorsorglich zu sperren. So sollte gewährleistet
werden, dass allenfalls illegal entwendete Vermögenswerte nach Peru
zurückgeführt werden könnten.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass auf Montesinos-Konten von
ausländisch beherrschten Banken Vermögenswerte von ungefähr 70 Millionen
US-Dollar gesperrt worden sind. Die Sperrung erfolgte im Rahmen einer
Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Geldwäscherei, die am 5. Oktober
2000 in Zürich gegen Montesinos eröffnet worden ist. Die Untersuchung
ermöglicht hätten Meldungen, die auf Grund des Geldwäschereigesetzes
erfolgt und von der Meldestelle für Geldwäscherei geprüft worden seien.
Weitere Banken, bei denen sich Vermögenswerte Montesinos‘ befinden
könnten, seien von der Bankenkommission aufgefordert worden, die
Meldestelle unverzüglich darüber zu informieren.

Die peruanischen Behörden - so der Bundesrat weiter - sind am 3.
November 2000 über die Existenz der Montesinos-Konten in Zürich in
Kenntnis gesetzt worden. Die Behörden Perus seien von der Schweiz
ausserdem eingeladen worden, ein Rechtshilfeersuchen einzureichen. Diese
Aufforderung bezwecke die Herausgabe von Bankdokumenten im Zusammenhang
mit den in der Schweiz entdeckten Konten.

Bezüglich Alberto Fujimori oder dessen Angehörige hält der Bundesrat
fest, es gebe zur Zeit keine Anhaltspunkte, die auf das Vorhandensein
von deren Vermögenswerten in der Schweiz schliessen liessen.

Auskunft: Philippe Schwab, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 55

Eidg. Finanzdepartement

20. Dezember 2000