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Besteuerung von Mitarbeiteroptionen (19.12.2000)

Medienmittteilung

Besteuerung von Mitarbeiteroptionen

Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und der Vorstand der Schweizerischen
Steuerkonferenz erachten es als notwendig, die steuerliche Behandlung
aller Mitarbeiteroptionen grundsätzlich neu zu regeln. Das EFD und die
kantonalen Steuerverwaltungen werden die diesbezüglichen Arbeiten
fortsetzen, nachdem bereits ein Vorschlag ausgearbeitet worden ist;
dieser zielte darauf ab, ein bereits bestehendes Kreisschreiben der
Eidg. Steuerverwaltung zu ergänzen, um so die steuerliche Behandlung der
von neugegründeten KMU („start up“- Unternehmen) abgegebenen
Mitarbeiteroptionen einzubeziehen.
Vorteile aus Mitarbeiteroptionen werden im schweizerischen Steuerrecht
als Lohnbestandteil besteuert. Im Normalfall fällt die Steuer im
Zeitpunkt der Zuteilung an. Diese Lösung ist in den meisten Fällen sehr
günstig. Eine objektiv richtige Bewertung solcher Optionen ist mitunter
schwierig. Lässt sich die Option nicht objektiv bewerten, so wird die
Besteuerung ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Ausübung oder der
Veräusserung verschoben. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind in einem
Kreisschreiben der ESTV vom 30. April 1997 geregelt.

Im Anschluss an die Verabschiedung des Bundesgesetzes über die
Risikokapitalgesellschaften und des bundesrätlichen Berichtes über die
Förderung von Unternehmensgründungen vom 18. September 2000 ist dem EFD
der Auftrag erteilt worden, die steuerliche Behandlung der von
neugegründeten KMU („start up“- Unternehmen) abgegebenen
Mitarbeiteroptionen durch Ergänzung des bisherigen Kreisschreibens in
einer für den Unternehmensstandort förderlichen Weise zu konzipieren.
Mit dieser Ergänzung des Kreisschreibens hätte innert kurzer Zeit für
die meisten Fälle von „start up“ Optionen eine sachgerechtere Lösung
angeboten werden können. Gleichzeitig wurde dem EFD auch der Auftrag
erteilt, die Notwendigkeit einer normativen Lösung für die Besteuerung
aller Mitarbeiteroptionen zu untersuchen.

An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz vom
letzten Donnerstag, 14. Dezember 2000, in Baden haben alle Vertreter der
kantonalen Steuerverwaltungen die Notwendigkeit einer normativen Lösung
bejaht. Die schnelle Lösung, d.h. eine Ergänzung des bisherigen
Kreisschreibens zur Regelung der von „start up“ Unternehmen abgegebenen
Mitarbeiteroptionen, haben sie hingegen entschieden und einstimmig
abgelehnt. Hauptgrund war, dass eine separate Lösung für
Mitarbeiteroptionen der „start up“- Unternehmen im Vergleich zu anderen
Mitarbeiteroptionen aus Sicht der Kantone zu einer rechtsungleichen
Behandlung geführt hätte.

Das EFD nimmt von diesem Beschluss Kenntnis. Es erachtet eine Lösung
dieses Fragenkomplexes im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz
und der rechtsgleichen Behandlung aller Steuerzahler als unerlässlich.
Es wird die notwendigen Arbeiten gemeinsam mit den Kantonen und unter
Miteinbezug der Interessierten unverzüglich an die Hand nehmen.

Auskunft: Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 71 58

Eidg. Finanzdepartement

19. Dezember 2000