Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Pensionskasse PUBLICA: Ausrichtung und Betrieb der neuen Pensionskasse des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Pensionskasse PUBLICA: Ausrichtung und  Betrieb der neuen Pensionskasse
des Bundes

Der Bundesrat hat sich heute ausführlich mit der konkreten Ausgestaltung
der Leistungspläne der neuen Pensionskasse des Bundes, PUBLICA, und
ihrer Führungsorganisation auseinandergesetzt. Das PKB-Gesetz und erste
Ausführungsverordnungen sollen im Frühjahr 2001 in Kraft treten.

Nachdem der Bundesrat bereits im November 1999 eine erste Aussprache zur
Ausgestaltung der Leistungspläne und zum betrieblichen Bereich der
Pensionskasse des Bundes, PUBLICA geführt hatte, diskutierte er heute
erneut über die Ausrichtung und den Betrieb von PUBLICA und nahm von
einem umfassenden Aussprachepapier mit noch offenen Fragen zu den
Versicherungsplänen (Kern- und Ergänzungsplan) sowie zur
Kassenkommission Kenntnis.

Für den Kernplan, der im Leistungsprimat ausgestaltet ist, gaben
insbesondere der Beginn der Kapitalisierung sowie der Kürzungssatz bei
Pensionierung vor dem 62. Altersjahr zu Diskussionen Anlass. Der
Bundesrat hat zustimmend davon Kenntnis genommen, dass unter
Beibehaltung des allgemeinen Leistungsniveaus nach 40
Versicherungsjahren eine Altersrente von 60 % des versicherten
Verdienstes ausgerichtet wird, bei einem festgelegten Beginn der
Altersvorsorge ab Alter 22. Betreffend Kürzungssatz wird mit dem
vorgeschlagenen Konzept eine der heutigen Regelung gleichwertige Lösung
akzeptiert.

Beim Ergänzungsplan, dem das Beitragsprimat zu Grunde liegt,
interessierte vor allem der Umwandlungssatz. Mit dem vorgeschlagenen
Vorgehen, den Umwandlungssatz gemäss den für das Leistungsprimat
geltenden Barwerten festzusetzen, wird dem Anliegen der Gleichbehandlung
von Leistungs- und Beitragsprimat Rechnung getragen.

Die Kassenkommission, die heute beratende Funktion hat, wird bei PUBLICA
das oberste Leitungsorgan der verselbständigten Pensionskasse des Bundes
sein. Der Bundesrat hat sich bei einer paritätischen Zusammensetzung der
Kommission für je acht Mitglieder ausgesprochen, wobei die
Versichertenvertreter in direkter Wahl durch die Versicherten bestimmt
werden sollen.

Am 12. Oktober 2000 ist die Referendumsfrist für das Gesetz über die
Pensionskasse
 des Bundes (PKB-Gesetz) unbenutzt abgelaufen. Der geplanten
Inkraftsetzung im Frühjahr 2001 dürfte damit nichts mehr entgegenstehen.
Die Ausführungsbestimmungen zu dem als Rahmengesetz konzipierten
PKB-Gesetz  wurden bereits in der Kassenkommission und mit den
Sozialpartnern beraten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Peter Düggeli, Eidg. Versicherungskasse (EVK), zukünftiger
Direktor der PUBLICA, Tel.: 031 323 41 91; e-mail:
peter.dueggeli@evk.admin.ch

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

11.12.2000