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Bundesrat lehnt rasche Unterbreitung eines neuen Energieabgabe-Projekts ab

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat lehnt rasche Unterbreitung eines neuen Energieabgabe-Projekts
ab

Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Grundnorm, welche die
Basis für die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gebildet
hätte, deutlich abgelehnt. Weil die Initiative „Für eine gesicherte AHV
- Energie statt Arbeit besteuern!“ kurz vor der parlamentarischen
Beratung steht, hat der Bundesrat heute seine Strategie in der Frage der
Energiebesteuerung neu festgelegt. Dabei lehnt er es aus
staatspolitischen Gründen ab, in dieser Legislaturperiode eine
Neuauflage eines Verfassungsartikels für eine Verlagerung der
Steuerbe-lastung zur Energie zu unterbreiten. Dem Abstimmungsresultat
vom 24. September 2000 soll damit gebührend Rechnung getragen werden.

Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Grundnorm, welche die
Basis für die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gebildet
hätte, deutlich ab-gelehnt. Der Nein-Anteil betrug rund 55 Prozent. Bei
den Ständen haben 21/2 ange-nommen und 201/2 abgelehnt. Gleichzeitig
wurden die Förderabgabe und die Solar-initiative verworfen. Angesichts
der von den eidg. Räten noch nicht behandelten Volksinitia-tive "Für
eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit be-steuern!" ist die Frage
einer Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie als Thema noch nicht
vom Tisch. Der Bundesrat hat deshalb in dieser Frage verschiedene
strategische Ent-scheide getroffen, welche er den zuständigen
Kommissionen der eidg. Räte mittels Schreiben bekanntgegeben hat.

Der Bundesrat lehnt es erstens aus staatspolitischen Gründen ab, in der
laufenden Legislaturperiode einen neuen Verfassungsartikel für eine
Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie zu unterbreiten. Die
Ablehnung der Grundnorm in der Volks-abstimmung gebietet eine
entsprechende Zurückhaltung. Der Bundesrat wird zweitens keine
Neuauflage der von ihm unterstützten Grund-norm im Zusammen-hang mit der
Neuen Finanzordnung unterbreiten. Die Vernehm-lassung zu dieser Vorlage
soll im Frühjahr 2001 also ohne Verfassungsartikel für eine Besteuerung
der Energie eröffnet werden. Drittens wird die Initiative "Für eine
gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" gemäss Botschaft vom
13. Mai 1998 nach wie vor abgelehnt. Der Bundesrat ist viertens auch der
Ansicht, dass auf eine Unterbreitung eines Gegenentwurfs zu dieser
Volksinitiative verzichtet werden sollte. Dem Volksverdikt ist gebührend
Rechnung zu tragen. Das Ri-siko einer erneuten Abstimmungsniederlage,
die es zu vermeiden gilt, schätzt der Bundesrat als hoch ein.

Andererseits bleibt die aufkommensneutrale Verlagerung der
Steuerbelastung zur Energie ein wichtiges Postulat der Umwelt-, Klima-
und Energiepolitik des Bundesrats. Er befürwortet deshalb die
Stossrichtung der Grundnorm nach wie vor. Aus diesem Grunde und unter
Berücksichtigung des in der Volksabstimmung erziel-ten Resultats
erachtet er es als legitim, nach Ablauf einer Frist von einigen Jahren
die Frage der Verla-gerung der Steuerbelastung zur Energie erneut zu
prüfen.

Der Bundesrat beabsich-tigt deshalb, gegen Ende der laufenden
Legislaturperiode eine Neu-beurteilung der Lage vorzunehmen. Er wird
deshalb den eidg. Räten späte-stens bis Ende 2003 einen Bericht
unterbreiten, aus welchem sowohl seine Lage-beurteilung als auch die
ge-planten Massnahmen hervorgehen.

Aus heutiger Sicht werden vor allem zwei Bestimmungsgründe zu
berücksichtigen sein. Erstens muss ein allfälliger Handlungsbedarf
gemäss CO2-Gesetz in Rechnung gestellt werden. Dieser Erlass ist bereits
in Kraft und wurde im Abstim-mungs-kampf von den Gegnern der Grundnorm
als das geeignetere Instrumentarium bezeichnet. Eine CO2-Abgabe würde
nur dann zur Diskussion stehen, wenn die Emissionsziele mit anderen
Massnahmen insbesondere der Energiepolitik (Ener-gie Schweiz) nicht
erreicht werden können. Eine allfällige CO2-Ab-gabe könnte frühe-stens
per 1. Januar 2004 eingeführt werden und würde einem Schritt in Richtung
Ökologisierung des Steuersystems gleichkommen. Der Bundesrat wird
voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2002 eine erste Lagebeurteilung
hierzu vor-nehmen.

Als zweite wichtige Rahmenbedingung wäre das europäische Umfeld zu
be-rücksich-tigen. Insbesondere ist die Entwicklung in der EU und in den
Nachbar-staaten der Schweiz intensiv zu verfolgen. Falls die von der
EU-Kommission an-gekündigte Reaktivierung des
Energiebesteuerungs-Dossiers zu einem Durch-bruch in der EU oder in
einzelnen Mitgliedstaaten führen sollte, könnte dies für die Schweiz
eine neue Ausgangslage schaffen. Zudem könnten die Erfahrungen bei der
öko-logi-schen Steuerreform in Deutschland und anderen Staaten Euro-pas
aus schweizerischer Sicht aus-gewertet werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 09

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11.12.2000