Neue Organisationsverordnung für das EFD
PRESSEMITTEILUNG
Neue Organisationsverordnung für das EFD
Der Bundesrat hat heute die Organisationsverordnung für das
Eidgenössische Finanzdepartement (OV-EFD) gutgeheissen und auf den 1.
Februar 2001 in Kraft gesetzt.
In Ausführung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
(RVOG) legt die neue Organisationsverordnung die organisatorischen
Grundzüge und die Zielsetzungen des Departements fest. Ausserdem
umschreibt sie die Ziele und Funktionen der dem EFD unterstellten Ämter
und weiterer Verwaltungseinheiten.
Die OV-EFD löst die entsprechenden Bestimmungen der Aufgaben- und der
Delegationsverordnung ab.
Die rechtliche Umsetzung des RVOG sieht vor, dass der Bundesrat für
jedes Departement und für die Bundeskanzlei eine Organisationsverordnung
erlässt. Mit der OV-EFD ist nun der letzte derartige Erlass in Kraft
gesetzt worden.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Jakob Kilchenmann, Rechtsdienst EFD, Tel. 031 322 60 59
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11.12.2000