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Gleichzeitige Vorstösse für massive Schuldentilgung und Steuersenkung abgelehnt

PRESSEMITTEILUNG

Gleichzeitige Vorstösse für massive Schuldentilgung und Steuersenkung
abgelehnt

Weil das geforderte Vorgehen unverhältnismässig und unrealistisch ist,
lehnt es der Bundesrat ab, bis in drei Jahren die Schulden des Bundes um
30 Prozent zu reduzieren. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine
Motion von Nationalrat Hans Ulrich Mathys (SVP/AG) und beantragt, den
Vorstoss abzulehnen. Die in einer weiteren, von Mathys gleichentags
eingereichten Motion enthaltene Forderung nach einer zehnprozentigen
Senkung der direkten Bundessteuer lehnt der Bundesrat entschieden ab.

Mathys und 15 Mitunterzeichnete hatten in der einen Motion verlangt, die
direkte Bundessteuer sei bis Ende der Legislaturperiode um zehn Prozent
zu senken, wobei vor allem der Mittelstand und die Kleinen und Mittleren
Unternehmen (KMU) profitieren sollten. In der zweiten Motion (16
Mitunterzeichnete) wurde gefordert, die Schulden des Bundes seien bis
Ende der Legislaturperiode um mindestens 30 Prozent zu senken.

In seiner Antwort zur ersten Motion schreibt der Bundesrat, das dank des
Stabilisierugsprogramms wiedergefundene Haushaltgleichgewicht dürfe
nicht leichtfertig durch Steuersenkungen in Frage gestellt werden.
Steuererleichterungen - zusätzlich zum bereits geschnürten Steuerpaket -
könnten nur dann verantwortet werden, wenn der dazu notwendige
finanzpolitische Handlungsspielraum gesichert sei. Dafür bestehe zur
Zeit keine Garantie, und darum lehne er die Forderung nach einer
weiteren Steuersenkung entschieden ab.

In der Antwort zur zweiten Motion schreibt der Bundesrat, beim jetzigen
Stand der Schulden von über 100 Milliarden Franken müssten nach dem
Willen des Motionärs jährlich rund zehn Milliarden Franken zurückbezahlt
werden. Für die Schuldentilgung stünden grundsätzlich zwei Wege offen:
Das Erzielen von jährlichen Überschüssen in der Finanzrechnung oder die
Veräusserung von Finanz- oder Anlagevermögen. Beide Massnahmen seien in
der genannten Grössenordnung indiskutabel. Das in der Motion geforderte
Vorgehen hält der Bundesrat für unverhältnismässig und unrealistisch,
weshalb er beantragt, die Motion abzulehnen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 09

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11.12.2000