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Lohnmassnahmen für das Bundespersonal

PRESSEMITTEILUNG

Lohnmassnahmen für das Bundespersonal

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Personal der allgemeinen
Bundesverwaltung sowie den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse
des Bundes PKB im Jahr 2001 einen Teuerungsausgleich von 2,0 Prozent zu
gewähren. Gleichzeitig erhält das Personal im März 2001 eine einmalige
Zulage von 0,5 Prozent des Jahresgehaltes. Ausserdem wird es im Frühjahr
zu einer weiteren Verhandlungsrunde kommen. Darauf haben sich Bundesrat
und Personalverbände geeinigt. Zu einer generellen Lohnkorrektur kommt
es ferner bei Teilen des Grenzwachtpersonals. Damit soll diese
Berufskategorie am Arbeitsmarkt wieder konkurrenzfähiger werden.

Mit dem Entscheid, im Jahr 2001 die Löhne des Personals der allgemeinen
Bundesverwaltung inkl. ETH-Bereich um 2,0 Prozent zu erhöhen und damit
die per Ende 2000 aufgelaufene Teuerung voll auszugleichen, reagiert der
Bundesrat auf die Entwicklungen von Wirtschaft und Arbeitsmarkt und auf
die Lohnerwartungen in der Privatwirtschaft. Die einmalige, nicht
versicherte Zulage von einem weiteren halben Prozent versteht er als
Geste an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit 1993 mit
verschiedenen Lohneinbussen und mehreren Reorganisationen einen Beitrag
an die Sanierung des Bundeshaushalts geleistet haben. Der Bundesrat
schöpft damit die vom Parlament mit dem Personalbudget bewilligten
Mittel voll aus. Er erachtet die Zulage in der aktuellen Situation als
massvoll und angemessen.

Die Lohnmassnahmen sind am 1. Dezember mit den Bundespersonalverbänden
verhandelt worden. Während beim Teuerungsausgleich Einigung erzielt
werden konnte, ist für die Gewerkschaften das Ausmass der Zulage zu
bescheiden. Es wurde daher vereinbart, sich im Frühjahr 2001 in besserer
Kenntnis der effektiven Lohnabschlüsse in der Privatwirtschaft und der
dannzumaligen Situation bei den Bundesfinanzen und am Arbeitsmarkt zu
einer weiteren Verhandlungsrunde zusammenzufinden. Dabei wird es darum
gehen, über die Möglichkeiten und die Notwendigkeit einer weitergehenden
Kompensation erlittener Lohneinbussen vergangener Jahre zu debattieren.
Bei dieser Gelegenheit werden die Gewerkschaften erstmals ihre
Lohnvorstellungen für das Folgejahr schon in der Budgetierungsphase
einbringen können. Bundesrat und Verbände haben diesem Vorgehen
zugestimmt.

Die rechtlich verselbständigten Unternehmen Die Post und SBB AG handeln
wie schon seit mehreren Jahren die Lohnmassnahmen für ihr Personal mit
den Sozialpartnern in eigener Kompetenz und Verantwortung aus.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52
Luigi Stoppia, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

4.12.2000