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Zigarettenschmuggel - Zusammenarbeit mit der EU

PRESSEMITTEILUNG

Zigarettenschmuggel - Zusammenarbeit mit der EU

Die Schweiz hat der Europäischen Union (EU) ihre Bereitschaft zu einer
gemeinsamen verbesserten Bekämpfung des Betrugs im Warenaustausch -
insbesondere des Zigarettenschmuggels - mit Schreiben vom 9. September
1998 signalisiert. Gestützt auf im letzten Jahr geführte Gespräche
werden derzeit in der Schweiz und in der EU entsprechende
Verhandlungsmandate ausgearbeitet, wie der Bundesrat in seiner heute
Montag erteilten Antwort auf eine Interpellation von Meinrado Robbiani
(CVP/TI) schreibt.

Robbiani hatte in seiner Interpellation die Frage aufgeworfen, ob der
Bundesrat nicht beabsichtige, noch intensiver im Kampf gegen das
organisierte Verbrechen mitzuarbeiten und ob er bereits Kontakte zu
andern Ländern aufgenommen habe.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, die Bekämpfung des
organisierten Verbrechens müsse gemeinsam mit der EU angegangen werden.
Diesbezügliche erste Kontakte seien vor gut zwei Jahren geknüpft worden,
die erforderlichen Verhandlungsmandate würden derzeit beiderseits
ausgearbeitet.

Der Bundesrat hält im Weiteren fest, der oft gehörte Vorwurf, die
Schweiz erteile den ausländischen Behörden keine Auskünfte, weil der
Zigarettenschmuggel in der Schweiz kein strafbarer Tatbestand sei,
treffe so nicht zu. Rechtshilfe werde immer gewährt, wenn das
ausländische Verfahren eine Widerhandlung betreffe, die in der Schweiz
als Abgabebetrug in Fiskalsachen qualifiziert würde. Die betrügerische
Hinterziehung von Abgaben unter Verwendung gefälschter oder unwahrer
Urkunden erfülle den Tatbestand des Abgabebetrugs, wofür Rechtshilfe
gewährt werden könne. Bei den grossen, der organisierten Kriminalität
zuzurechnenden Zigarettenschmuggelfällen habe die Zollverwaltung auf
entsprechende Gesuche hin stets Rechtshilfe geleistet.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Hermann Kästli, Eidg. Zollverwaltung, 031 322 65 03

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4.12.2000