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Bundesrat will Mitsprache des Parlaments bei Kapitalerhöhungen des IWF

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat will Mitsprache des Parlaments bei Kapitalerhöhungen des IWF

Im Sinne einer vermehrten Mitwirkung des Parlaments bei grundlegenden
Entscheiden der IWF-Politik befürwortet der Bundesrat eine Mitsprache
des Parlaments beim Entscheid über eine Beteiligung der Schweiz an
Kapitalerhöhungen beim Internationalen Währungsfonds (IWF). Nach
heutigem Recht liegt dieser Entscheid allein bei der Regierung. Dies
schreibt der Bundesrat in einer Stellungnahme zu einem Bericht der
Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats. Angesichts der grösseren
Krisenanfälligkeit des internationalen Finanzsystems habe die Bedeutung
des IWF zugenommen. Dies gelte besonders für die Schweiz, die als kleine
und offene Volkswirtschaft stark von stabilen Märkten abhänge.

Das Anliegen einer parlamentarischen Mitsprache bei der schweizerischen
Beteiligung an IWF-Kapitalerhöhungen geht auf die parlamentarische
Initiative von Nationalrat Remo Gysin vom 17. Juni 1998 zurück. Diese
Initiative wurde am 3. Juni 1999 im Nationalrat mit 56 zu 55 Stimmen
unterstützt. Der in der Folge von der Aussenpolitischen Kommission des
Nationalrates ausgearbeitete Bericht wurde am 15. Mai 2000 mit 15 zu 2
Stimmen angenommen. In seiner Stellungnahme zu diesem Bericht weist der
Bundesrat jedoch darauf hin, dass die Schweiz kaum je in der Lage sein
werde, sich nicht an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen. Der Verlust
des Stimmenanteils in den Exekutivräten des IWF und der Weltbank würde
zu schwer wiegen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 / 322 60 48

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4.12.2000