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Massnahmenpaket zur Unterstützung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der

PRESSEMITTEILUNG

Massnahmenpaket zur Unterstützung der Kontrollstelle für die Bekämpfung
der Geldwäscherei

Peter Siegenthaler, der Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, hat eine
Reihe von Massnahmen im Hinblick auf den Ausbau der Kontrollstelle für
die Bekämp-fung der Geldwäscherei und für eine stärkere Unterstützung
ihrer Aktivitäten vorgestellt. Dank diesen Massnahmen sollen die
Schwierigkeiten, die in den ersten Monaten der Umsetzung des neuen
Geldwäschereigesetzes aufgetaucht sind, behoben werden.

Die zweijährige Übergangsfrist für die Anpassung des Bundesgesetzes zur
Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (GwG) ist am 31. März 2000
abgelaufen. Bei der Umsetzung des Gesetzes sind Schwierigkeiten
aufgetaucht, was jedoch bei einem solchen Vorhaben nichts
Aussergewöhnliches darstellt.

Die Unternehmensberatungsfirma Novo Business Consultants AG erhielt im
Juli 2000 den Auftrag, eine Situationsanalyse zu erstellen, die
Grundprobleme der Kontrollstelle zu benennen und konkrete
Lösungsempfehlungen abzugeben.

Gestützt auf den Schlussbericht dieser Firma hat Peter Siegenthaler, der
Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, ein Massnahmenpaket geschnürt, das
eine wirksame und effiziente Umsetzung des Gesetzes gewährleisten soll:

? Die Kontrollstelle wird hierarchisch aufgewertet und personell
verstärkt; geplant ist neu eine prozessorientierte Organisation.
? Eine neu zu bildende Task Force wird sich um die Erledigung der 550
hängigen Bewilligungsgesuche von Finanzintermediären kümmern, die sich
der Kontrollstelle anschliessen möchten.
? Es werden verschiedenen Auslagerungsmodelle (Outsourcing) geprüft, um
die Revision der Finanzintermediäre zu gewährleisten, die der
Kontrollstelle direkt unterstellt sind.
? Einige Auslegungsfragen zum Gesetz und seiner Umsetzung bedürfen noch
der Abklärung; geprüft wird ausserdem die Einführung von Grenzwerten
hinsichtlich der Aktivitäten, die in den gesetzlichen Geltungsbereich
fallen.
? Eine klare Strategie soll die Aktivitäten der Kontrollstelle lenken,
die ausserdem künftig von einem ständigen Beirat, der die Funktion eines
unabhängigen Beratungsorgans übernimmt, Unterstützung erhalten wird.
 ? Zwischen der Kontrollstelle und den Selbstregulierungsorganisationen
(SRO) sollen engere Beziehungen geknüpft und dank einem gemeinsam
ausgearbeiteten Leitbild eine einheitliche Grundauffassung bezüglich des
Inhalts und der Umsetzung der Selbstregulierung erreicht werden.
? Es wird ein Kommunikationskonzept erarbeitet, das die Beziehungen der
Kon-trollstelle zu ihren Partnern regelt (SRO, Finanzintermediäre,
Medien und andere Kreise, die an der Umsetzung des Gesetzes interessiert
sind).

Eine neu gebildete Projektleitung wird die verschiedenen Aufträge
erteilen und bei der Koordination und Nachprüfung der Arbeit
federführend sein. Die Erledigung der hängigen Bewilligungsgesuche der
Finanzintermediäre wird im ersten Halbjahr 2002 abgeschlossen sein. Die
Umsetzung der weiteren Massnahmen ist für 2001 geplant.

Peter Siegenthaler hat am Treffen mit den Medienleuten die Gelegenheit
ergriffen, um erneut den Willen des Eidg. Finanzdepartements zu einem
entschlossenen Vorgehen gegen die Geldwäscherei zu bekräftigen. Gemäss
den Vorstellungen des Gesetzgebers wird sich die Umsetzung des GwG nach
dem Prinzip der Selbstregulierung richten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte: Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen
Finanz-verwaltung, Tel. (031) 322 60 05

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

29.11.2000