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Doppelbesteuerungsabkommen mit Kasachstan

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kasachstan

Das am 21. Oktober 1999 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Schweiz und Kasachstan ist am 24. November 2000 in Kraft
getreten.

Es findet hinsichtlich der Quellensteuern und der übrigen in seinen
Geltungsbereich fallenden Steuern rückwirkend ab 1. Januar 2000
Anwendung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

28.11.2000