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Villiger mahnt zur Vorsicht - Gesamtschau nötig

PRESSEMITTEILUNG

Villiger mahnt zur Vorsicht - Gesamtschau nötig

Zwar hat sich die Finanzlage des Bundes so verbessert, dass das
Haushaltsziel erreichbar ist. Hingegen mehren sich Signale, dass es
trotz Hochkonjunktur bis 2004 bei wachsenden Defiziten bleibt. Dies
zeigt ein Kassensturz, den Bundesrat Kaspar Villiger über das Wochenende
machen liess. Am Dienstag Morgen appellierte er an den Nationalrat, mit
einer nachhaltigen Sanierung der Bundesfinanzen ernst zu machen. In
einer Zusatzbotschaft zur Schuldenbremse, die einen über einen
Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichenen Haushalt vorsieht, will Villiger
den Räten eine Gesamtschau vorlegen. Bis dann soll das Steuerpaket und
eine weitere Unternehmenssteuerreform zurückgestellt werden.

Der Voranschlag 2001 war ursprünglich praktisch ausgeglichen. Das
Ausgabenwachstum betrug 3,4%, dies bei einem nominellen Wachstum des
Brutto-Inlandproduktes (BIP) von 3,75% und einer Teuerung von 1,75%. Der
Finanzplan zeigte leicht steigende Überschüsse bis zu 1,3 Milliarden im
Jahr 2004. Villiger stellte fest, Voranschlag und Finanzplan verdienten
die Gesamtnote genügend, aber angesichts der Hochkonjunktur müssten die
Werte besser sein.

In den vergangenen Wochen haben sich neue Entwicklungen eingestellt, die
in einem neuen Finanzplan berücksichtigt werden müssen. Der
Finanzminister beauftragte darum letzte Woche die Eidgenössische
Finanzverwaltung, einen summarischen Kassensturz für die
Finanzplanperiode zu machen. Fazit: „Die Fehler der 80er Jahre dürfen
nicht wiederholt werden!“

Verschlechterung von bis zu 2,5 Milliarden Franken
Die wichtigsten Veränderungen betreffen:
- raschere Annäherung der Entwicklungshilfe an 0,4% des BIP (35 bis 111
Mio),
- Erhöhung der Minimalrente AHV/IV (32 Mio wegen höherer Teuerung),
- Streichung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent (370 - 410
Mio),
- Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab 2004 (300 Mio),
- Effizienzvorlage 2002 bis 2004 (40 bis 80 Mio),
- Behebung der Unwetterschäden im Wallis und im Tessin (60 - 70 Mio),
- Aktionsplan BSE (30 Mio),
- Ablehnung der Energieförderabgabe (10 Mio),
- Rekapitalisierung der Post 2004 (100 Mio),
- Verschlechterung der Passivzinsen wegen nicht versteigerbarer
UMTS-Lizenzen (90 Mio),
- Entscheide der ständerätlichen Kommission zum Fusionsgesetz (100 Mio).

Bei Berücksichtigung aller Wünsche seien die Überschüsse im Finanzplan
trotz Hochkonjunktur schon verschwunden, stellte Villiger fest, und es
drohten noch weitere Verschlechterungen. Ohne Korrekturen würde das
Finanzplanjahr 2004 mit 2,4 Milliarden zusätzlich belastet, so dass ein
Defizit von weit über 1 Milliarde verbliebe. Das sei in einer Phase
guter Konjunktur nicht verantwortbar.

Erfüllung aller Wünsche unverantwortbar

Villiger wird darum dem Bundesrat beantragen, zur Botschaft über die
Schuldenbremse eine Zusatzbotschaft zu beschliessen. Diese soll eine
breite Lageanalyse enthalten, die Planungszahlen aufdatieren und
quantifizierte Szenarien entwerfen. Die Finanzkommissionen sollen
gebeten werden, die längerfristigen finanziellen Möglichkeiten zu
diskutieren. Anlässlich der Debatte über die Schuldenbremse soll auch im
Plenum diese Gesamtverantwortung diskutiert werden.

Für Villiger steht fest: „Der Bund wird weder im Ausgabenbereich noch im
Bereich der Steuersenkungen alle Wünsche erfüllen können. Das wäre nicht
verantwortbar.“

Botschaft zum Steuerpaket sistiert

Korrekturmöglichkeiten sieht Villiger beim schon lange angekündigten
Steuerpaket: Nach wie vor erachtet der Finanzminister die Reform der
Familienbesteuerung (900 Mio) zwar als gerecht und nötig. Hingegen ist
für ihn der Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums (100
Mio) „weder aus Gründen des Standorts noch der Gerechtigkeit ein
unabdingbares Muss.“ Über beide (fertigen) Vorlagen soll nun der
Bundesrat erst beschliessen, nachdem die Räte oder mindestens die
Kommissionen die Gesamtschau debattiert haben: „Wir werden die Botschaft
also nicht mehr dieses Jahr verabschieden.“

Ausserdem wird der Bundesrat bei der dringlichen Reform des
Umsatzstempels die Lösung der WAK des Ständerates unterstützen, obwohl
sie rein steuersystematisch problematischer ist als die bundesrätliche,
aber weniger Mindereinnahmen (220 statt 500 Mio) mit sich bringt. Eine
weitere Unternehmenssteuerreform hängt vom Ausgang der Diskussion über
die Gesamtschau ab.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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28.11.2000