Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Rekurse gegen Tempolimiten teilweise gutgeheissen

PRESSEMITTEILUNG

Rekurse gegen Tempolimiten teilweise gutgeheissen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Beschwerden gegen
herabgesetzte Geschwindigkeitslimiten auf Autobahnen um die Städte
Zürich, Winterthur und Bern teilweise gutgeheissen. Gegen die
Herabsetzung hatte sich unter anderen der TCS zur Wehr gesetzt.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte am 6. Juli 1994 auf der
Autobahn A 1 zwischen den Anschlüssen Zürich-Seebach und
Zürich-Affoltern und auf der Umfahrung Winterthur die
Höchstgeschwindigkeit von 120 auf 100 km/h gesenkt. Zwischen
Zürich-Aubrugg und Zürich-Letten verfügte er eine Geschwindigkeitslimite
von 60 statt der bisherigen 80 km/h. Der Regierungsrat des Kantons Bern
seinerseits verfügte am 9. August 1995 Tempo 80 statt 100 auf der A 1
(Fischrain-Wankdorf-Felsenauviadukt-Bremgartenwald-Anschluss
Bern/Bethlehem), auf der A 6 (Wankdorf-Bern/Ostring-Anschluss Muri), auf
der A 12 (Verzweigung Weyermannshaus-Anschluss Bern/Bümpliz) und auf dem
Autobahnzubringer H 10 (Muri Richtung Rüfenacht). Beide Kantone
begründeten die Massnahmen mit der Schadstoffbelastung der Luft.

Im Fall Zürich hat nun der Bundesrat die Beschwerden gutgeheissen für
die A 1 zwischen Oberwinterthur und Winterthur-Ohringen und für die A
1c/A 20 zwischen Zürich-Seebach und Zürich-Affoltern. Auf diesen
Strecken ist keine übermässige Umweltbelastung durch Stickstoffdioxid
nachgewiesen, weshalb die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 120
km/h bestehen bleibt. Überschritten ist der Grenzwert für
Stickstoffdioxid hingegen auf der A 1, zwischen den Anschlüssen
Winterthur-Wülflingen und Winterthur-Töss. Hier darf der Kanton neu
Tempo 100 statt wie bisher 120 signalisieren. Zwischen
Winterthur-Ohringen und Wülflingen gelten 100 km/h bereits heute.
Schliesslich wird ebenfalls wegen überschrittener Grenzwerte auf der A 1
vom Halbanschluss Zürich-Aubrugg bis Zürich-Letten Tempo 60 statt wie
bisher 80 gelten.

Um Bern gilt neu wieder Tempo 100 statt 80 km/h auf der A 6 zwischen
Saali und Muri sowie auf dem Autobahnzubringer H 10, wo der Grenzwert
für Stickstoffdioxid nicht oder nur minim überschritten ist. Weiterhin
Tempo 80 gilt hingegen von der Verzweigung Wankdorf auf der A 6 bis
Saali und auf der A 1 bis Neufeld sowie auf der A 12, Weyermannshaus bis
Bern/Bümpliz. Auf dem Teilstück der A 1 durch den Bremgartenwald wird je
nach Verkehrsaufkommen Tempo 80 oder 100 gelten. Der
 Kanton installiert hier ein Verkehrsbeeinflussungssystem mit
Wechselsignalen. Tempo 80 wird bei hohem Verkehrsaufkommen (etwa
zwischen 6 und 19 Uhr) gelten, bei schwachem Verkehr wird hingegen Tempo
100 signalisiert. Im Vergleich mit einer zeitlich nicht limitierten
tieferen Geschwindigkeitslimite soll die Reduktion der Emissionen 80 %
betragen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bruno Dorner, Rechtsdienst Eidg. Finanzverwaltung, Tel:
031/322 61 90

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

27.11.2000