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Unterzeichnung eines Protokolls über die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens

PRESSEMITTEILUNG

Unterzeichnung eines Protokolls über die Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens mit Argentinien

Ein Protokoll über die Änderung des Abkommens vom 23 April 1997 zwischen
der Schweiz und Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 23. November
2000 in Buenos Aires von Bundesrat Pascal Couchepin und vom
argentinischen Wirtschaftsminister, Dr. Jose Luis Machinea,
unterzeichnet. Das Abkommen sowie das Änderungsprotokoll werden
anwendbar per 1. Januar 2001.

Das Protokoll begründet ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates für
Einkünfte aus dem Rückversicherungsgeschäft. Diese Änderung entspricht
der neuesten argentinischen Abkommenspolitik und macht den Weg frei für
eine baldige Anwendung dieses Abkommens, welches noch nicht in Kraft
getreten ist. Das Protokoll wird in der Folge noch den Eidgenössischen
Räten zur Genehmigung unterbreitet werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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24.11.2000