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Einkauf in die 2. Säule fällt nicht in die Bemessungslücke

PRESSEMITTEILUNG - Korrigendum

Einkauf in die 2. Säule fällt nicht in die Bemessungslücke

Korrigendum

In der heute veröffentlichten Medienmitteilung sind im Lead und im
letzten Abschnitt die Jahreszahlen für die Bemessungslücke falsch. Statt
2000 und 2001 muss es heissen: 1999 und 2000.

Korrigierter Lead :

Entgegen teilweise gehegter Befürchtungen fallen die Einkaufsummen für
die 2. Säule beim Übergang zur einjährigen Gegenwartsbemessung nicht in
eine Bemessungslücke. Sie sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, ob
sie nun im Jahre 1999 oder im Jahre 2000 geleistet werden. Der Einkauf
von Beitragsjahren ist jedoch beim Bund und in den meisten Kantonen nur
dann abzugsfähig, wenn die Altersleistung nach dem 31. Dezember 2001 zu
laufen beginnt oder fällig wird.

Korrigierter letzter Abschnitt :

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die in den Jahren 1999 und 2000
getätigten Einkäufe grundsätzlich steuerlich abzugsfähig sind. Je nach
Kanton wird der Abzug der im Jahr 2000 getätigten Einkäufe in den
Steuerjahren 1999/2000 oder 2001 und 2002 berücksichtigt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

23.11.2000