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Der Bericht "Finanzmarktregulierung und -aufsicht in der Schweiz"

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Der Bericht "Finanzmarktregulierung und -aufsicht in der Schweiz"

Der Bericht, erstellt von der Expertengruppe unter dem Vorsitz des
Freiburger Professors Jean-Baptiste Zufferey, ist dem Auftraggeber
Bundesrat Villiger übergeben worden (http://www.efd.admin.ch/). Er
enthält 42 Empfehlungen zur Regulierung und zur Organisation der
Aufsicht über den Finanzplatz Schweiz. Das Eidg. Finanzdepartement EFD
sieht eine Konsultation interessierter Kreise mit gezielten
Fragestellungen vor.

Neben allgemeinen Fragen wie z.B. den Zielen der Finanzmarktregulierung
und Aufsicht sowie der Notwendigkeit eines Finanzdienstleistungsgesetzes
in der Schweiz behandelte die Expertengruppe unter anderem auch die
Gebiete der impliziten Staatsgarantie, der Systemrisiken, der
Organisation der Aufsicht, der Erfassung von nicht-regulierten
Finanzdienstleistungsanbietern sowie der Allfinanz und
Finanzkonglomerate. Aufgabe der Experten war es, die bestehende
Finanzmarktaufsicht einer kritischen Würdigung zu unterziehen.

Es handelte sich um ein Mandat mit grosser Tiefe und Komplexität. Der
vorliegende Bericht enthält, die von der Expertengruppe prioritär
behandelten Fragen, wobei nachgeordnete Themenbereiche für weitere
Arbeiten vorgesehen wurden.

Die 42 Empfehlungen sind, neben einem Allgemeinen Teil, in fünf
Themenbereiche gegliedert. Als primäres Ziel der Finanzmarktregulierung
wird der Gläubiger- und Systemschutz hervorgehoben. Im folgenden werden
die Schwerpunkte zu den spezifischen fünf Gebieten erörtert:

1. Banken
Für die Beaufsichtigung der beiden Schweizer Grossbanken ist eine
besondere Organisationsstruktur, jedoch nicht die Schaffung einer
separaten Aufsichtsbehörde erforderlich.

2. Versicherungen
Die Regulierung und Aufsicht im Versicherungssektor basierte früher
stark auf der Produktekontrolle. Der Schutz der Versicherten sollte nun
über die Sicherstellung der Solvenz der Versicherungsunternehmen
erfolgen. Den Versicherungen soll der Zugang
 zu versicherungsfremden Geschäften nicht weiter verwehrt werden. Dabei
ist jedoch der bestehende Vertrag zwischen der Schweiz und der EU zu
berücksichtigen.

3. Allfinanz und Finanzkonglomerate
Es ist eine Aufweichung der Unterscheidungsmerkmale zwischen Bank- und
Versicherungsgeschäften feststellbar, wobei diese Entwicklung noch lange
nicht abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund soll in den nächsten
Jahren hinsichtlich jedes Konglomerats mittels eines individuellen
Konzepts festgelegt werden, ob und in welchem Umfang eine aggregierte
oder eine konsolidierte Risikobetrachtung vorgenommen werden kann.

4. Nicht-regulierte Finanzdienstleistungsanbieter
Die Regulierung und Aufsicht, dreier bisher nicht-regulierten Kategorien
von Finanzdienstleistunsanbietern, wobei vor allem die unabhängigen
Vermögensverwalter, jedoch auch die Introducing Brokers und die
Devisenhändler ("spot"), soll über eine Anpassung der bestehenden
Gesetzgebung erfolgen. Diese drei Anbietertypen sollen prudentiell
(Solvenzschutz), wie auch in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei,
gemäss Expertenkommission von derselben Behörde beaufsichtigt werden,
welche für die Banken und Effektenhändler zuständig ist (Eidg.
Bankenkommission). Es ist kein neues Finanzdienstleistungsgesetz
notwendig.

5. Organisation der gesamten Aufsicht
Mit der Allfinanz und den Finanzkonglomeraten entstanden neue Bereiche,
welche den Strukturwandel auf den Finanzmärkten prägen. Die Organisation
der Finanzmarktaufsicht ist diesen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es
ist eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde zu schaffen, welche die
Aufsichtsfunktionen der Eidgenössischen Bankenkommission und des
Bundesamtes für Privatversicherungen übernimmt.

Der vorliegende Schlussbericht besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil
enthält die Ergebnisse zu den Gebieten Banken, Versicherungen, Allfinanz
und Finanzkonglomerate, nicht-regulierte Finanzdienstleistungsanbieter
sowie Organisation der gesamten Aufsicht. Der zweite Teil des Berichts
setzt sich aus mehreren Anhängen zusammen. Diese beinhalten die
Informationen und sektoriellen Analysen, mit welchen sich die
Expertengruppe auseinandergesetzt und die Grundlagen auf welche sie sich
gestützt hat, um ihre Empfehlungen zu formulieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

16.11.2000