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Neue Regeln für die Sanierung und Liquidation von Banken - verstärkter Schutz der

PRESSEMITTEILUNG

Neue Regeln für die Sanierung und Liquidation von Banken - verstärkter
Schutz der Bankeinleger

Eine vom Eidg. Finanzdepartement eingesetzte Expertenkommission schlägt
ein vollständig überarbeitetes und vereinheitlichtes Verfahren für die
Sanierung und Liquidation von Banken vor. Zudem soll der Schutz der
Einleger dem Schutzniveau der EU angepasst werden. Diesen ersten
Einblick in den Schlussbericht einer Expertenkommission hat Barbara
Schaerer, Vizedirektorin der Eidg. Finanzverwaltung, heute an der Tagung
über aktuelle Rechtsprobleme des Finanz- und Börsenplatzes Schweiz in
Zürich geboten. Der Bundesrat wird den Bericht im Januar 2001 in die
Vernehmlassung geben.

Parlamentarische Vorstösse, Kritik aus Fachkreisen und nicht zuletzt der
Fall der Spar- und Leihkasse Thun haben gezeigt, dass das geltende
Verfahren zur Sanierung und Liquidation insolventer Banken verbessert
werden muss. Aber auch der heutige Schutz der Bankeinleger soll nach
Ansicht des Bundesrates überprüft werden. Wie Barbara Schaerer,
Vizedirektorin der Eidg. Finanzverwaltung, heute an der Zürcher Tagung
von Professor Peter Nobel bekannt gab, schlägt eine Expertenkom-mission
entsprechende Änderungen des Bankengesetzes vor. Das Zusammenspiel von
Aufsichts-, Sanierungs- und Liquidationsrecht soll optimiert und die
zahlreichen heutigen Massnahmen sollen durch ein zielgerichtetes, dem
Einzelfall angepasstes Verfahren unter Leitung der Eidg.
Bankenkommission (EBK) ersetzt werden.

Im konkreten Fall hat die EBK vorerst die Sanierungsaussichten einer
überschuldeten Bank zu prüfen. Sind diese gegeben, wird unter Anhörung
der Gläubiger und Eigner ein Sanierungsplan erstellt. Andernfalls wird
die Bank durch die EBK in einem Verfahren liquidiert, das in erster
Linie die Interessen der Gläubiger schützen soll. Daneben soll der
Schutz der Einleger nach dem Vorschlag der Kommission auf das Niveau der
EU angehoben werden, was eine obligatorisch gesicherte Rückzahlung
sämtlicher Bankeinlagen (Limite: 30 000 Franken) erfordert. Die
Sicherung soll von den Banken wie bisher im Rahmen der Selbstregulierung
organisiert werden. Die Verstärkung des Einlegerschutzes liegt nicht
zuletzt im Interesse des gesamten Bankenplatzes Schweiz.

Bundesrat Kaspar Villiger ist im Oktober 2000 über die Arbeiten der
Kommission informiert worden. Es ist geplant, dass der Bundesrat den
Bericht im Januar 2001 publizieren wird. Gleichzeitig soll die
Vernehmlassung eröffnet werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bruno Dorner, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 61 90

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14.11.2000