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NFA: Konzept stimmt - Zahlenwerk noch nicht botschaftsreif

PRESSEMITTEILUNG

NFA: Konzept stimmt - Zahlenwerk noch nicht botschaftsreif

Das aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse bereinigte Konzept zur
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und
Kantonen (NFA) liegt ausgereift vor. Vor einer Unterbreitung der
Botschaftsvorlage an das Parlament sind indessen das gesamte Zahlenwerk
zu aktualisieren, gewisse methodische Fragen zu vertiefen und
insbesondere die Auswirkungen dieses staatspolitischen Reformprojekts
einer letzten Prüfung zu unterziehen. Diese für eine botschaftsreife
Vorlage unabdingbaren Arbeiten bedingen eine Verzögerung im bisherigen
Zeitplan. Die aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte
NFA-Delegation beabsichtigt, dem Bundesrat bis spätestens im Herbst 2001
eine in allen Teilen ausgereifte Vorlage zu unterbreiten.

Die umfangreichen Arbeiten zum NFA sind auf konzeptioneller Ebene
weitgehend abgeschlossen. Vor dem Entscheid, ob die Botschaft zu den
rund 20 Verfassungsartikeln und zum Spezialgesetz  weitergeleitet werden
könne, haben die für das Grossprojekt verantwortlichen Gremien eine
umfassende Lageanalyse vorgenommen. Dabei konnte dem Konzept
Botschaftsreife attestiert werden. Die übergeordneten staatspolitischen
Zielsetzungen wurden als richtig und nach wie vor gültig bestätigt. Auch
die rechtliche Umsetzung der staatspolitischen Hauptanliegen liegt
ausformuliert vor.

Die Hauptziele des NFA
Der NFA soll gegenüber dem heutigen Finanzausgleich die Mittel wirksamer
und gerechter einsetzen: mit dem Ausgleich volkswirtschaftlich
schädlicher und politisch stossender Differenzen zwischen den Kantonen,
mit Anreizen für den effizienten Einsatz der Steuermittel, und mit
flexiblen Zusammenarbeitsformen über die Kantonsgrenzen hinweg. Für
möglichst viele Aufgaben wird künftig vermehrt entweder der Bund oder
die Kantone allein zuständig sein. Wo Aufgaben weiter im Verbund gelöst
werden, soll die Zusammenarbeit stufengerechter und  wirkungsvoller
erfolgen. Generell gilt der Grundsatz, den Kantonen an Stelle von
gebundenem Finanzausgleich möglichst viel zweckfreie Mittel und somit
grösseren Handlungsspielraum zu gewähren. Dabei werden die wichtigsten
Ziele, vor allem im Sozialbereich, mit bundesweiten Mindeststandards
vorgegeben und abgesichert. Damit der NFA das gewünschte Mass an
Effizienzsteigerung und Entflechtung bewirken kann, ist nach Auffassung
der Bundesratsdelegation und Kantonsregierungen sowohl die integrale
(also nicht gestaffelte) Umsetzung als auch das Festhalten an einem
minimalen Umfang an Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen nötig.

Ziele der Nacharbeiten:

Aktualisierung der Daten, vertiefte Abklärungen der Auswirkungen,
Transparenz für die Kantone sowie Klärung methodischer Fragen

Zum einen müssen noch anstehende methodische Fragen geklärt und die zum
Teil überholten Zahlen aktualisiert werden. Diese Arbeiten sind zentral,
um die im Rahmen der NFA-Globalbilanz ermittelten Resultate auf die
einzelnen Kantone transparent darzulegen. Mit anderen Worten ist das
NFA-Gesamtpaket so aufzubereiten, dass dessen Wirkungen für alle
Betroffenen nachvollziehbar sind. Zentral ist im weiteren eine letzte
Überprüfung der Auswirkungen des aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse
bedingten Massnahmenpaketes. Konkret werden folgende Arbeiten in Angriff
genommen:

? Aktualisierung des Zahlenmaterials: Zahlenbasis für die Ermittlung der
kantonalen Finanzkraft ist die sogenannte „aggregierte
Steuerbemessungsgrundlage“ (ASG). Daraus wird der Ressourcenindex
abgeleitet. Dieser Ressourcenindex misst das Substrat, aus dem die
Kantone ihre Steuereinnahmen erheben können. Die ASG  ist mit anderen
Worten gewissermassen der „Topf“, aus dem die Kantone Steuern erheben
können, also das Ergebnis der mit den Steuererklärungen erhobenen
Einkommen und Vermögen der natürlicher und juristischen Personen. Weil
die Steuerstatistik jedoch erst die Zahlen aus den Rezessionsjahren 1996
und früher erfasst, vermitteln die Resultate ein Abbild, das nicht den
aktuellen kantonalen Realitäten entspricht. Ziel ist es deshalb, die
Zahlen so auf die heutige wirtschaftliche und finanzielle Lage in den
einzelnen Kantonen hochzurechnen, dass schlüssige und wirklichkeitsnahe
Aussagen zu den tatsächlichen Auswirkungen (insbesondere auch auf die
interkantonalen Disparitäten und Steuerbelastungsunterschiede) gemacht
werden können.
? Letzte Überprüfung der Auswirkungen: Aufgrund der Vernehmlassung
wurden am Massnahmenpaket des NFA zahlreiche Änderungen vorgenommen. Vor
Unterbreitung der Vorlage sollen deshalb die Auswirkungen des Projekts -
unter Beizug externer Experten - einer letzten Überprüfung unterzogen
werden. Im Vordergrund stehen dabei die Abschätzung der Zielerreichung
bezüglich der Erhöhung des Anteils an zweckfreien Mitteln, des Abbaus
der interkantonalen Disparitäten und der Begrenzung der
Steuerbelastungsunterschiede.
? Transparenz für die einzelnen Kantone. Um die Transparenz und die
Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse des NFA zu verbessern, sollen für
alle 26 Kantone detaillierte Dossiers erstellt werden. Diese werden
namentlich die Gründe für die finanziellen Veränderungen in den
einzelnen Kantonen zu dokumentieren haben.
? Klärung methodischer Fragen: Der neue Ressourcenausgleich (Instrument
zum Ausgleich der Disparitäten zwischen finanzstarken und
finanzschwachen Kantonen) ist als Konzept ausgereift. Seine konkrete
Umsetzung bedingt allerdings die Klärung verschiedener methodischer
Fragen (z.B. das Aufzeigen der Dynamik des Ressourcenindexes, einschl.
Hochrechnungen auf die Jahre 1998/99, sowie die Erläuterung der
Unterschiede in Zielsetzung und Wirkungsweise zwischen heutigem
Finanzkraftindex und dem neuen Ressourcenindex).

Folgeschritte und Agenda
Bund und Kantone messen den Folgearbeiten hohe Priorität zu. Sie sollen
in zwei Phasen und in enger Zusammenarbeit mit interkantonalen
Fachgremien (Fachgruppe für kantonale Finanzfragen), der
Finanzdirektorenkonferenz und zum Teil in Begleitung externer Experten
durchgeführt werden. In einem ersten Schritt werden methodische Fragen
geklärt und die Zahlen aktualisiert, sodass die Globalbilanz
schlüssigere Werte ausweist. Im zweiten Schritt wird die Wirkungsbilanz
erstellt. Auf Projektstufe sollen die Arbeiten soweit vorangetrieben
werden, dass die Weiterleitung der Botschaft an den Bundesrat spätestens
im Herbst 2001 erfolgen kann.

Die Folgeschritte bis Sommer 2001 im Detail

1. Phase: Klärung methodischer Fragen, Aktualisierung der Zahlen.

Problemfelder Abzuklärende Hauptfragen
Ressourcenindex - Hochrechnungen für die Jahre 1998/99 sowie
- Analyse seiner dynamischen Entwicklung (Berechnung für mindestens vier
Jahre)

Neuer Ressourcenindex / heutiger Finanzkraftindex - Vertieftes Aufzeigen
der prinzipiellen Unterschiede in ihren Zielsetzungen, Zusammensetzungen
und Wirkungsweisen.
- Abgrenzungserläuterungen gegenüber anderen bekannten Indizes (z.B.
kant. Volkseinkommen)

Bestehende provisorische eidg. Vermögensstatistik
 Interkantonale Vergleichbarkeit der erhobenen Daten

Vermögen der natürlichen Personen Ermittlung einer Schätzgrösse, die das
Vermögen der natürlichen Personen, namentlich die Kapitalgewinne, mit
den Einkommen der natürlichen Personen aggregierbar macht.

2. Phase: Erstellung einer Wirkungsanalyse.

Problemfelder Abzuklärende Hauptfragen
Globalbilanz Neuberechnung anhand aktueller Daten und Hochrechnungen

Interkantonale Disparitäten und Steuerbelastungsunterschiede Ausmass des
möglichen Abbaus, politische Steuerbarkeit

Zweckfreie versus zweckge-bundene Mittel der Kantone Heutiges und neues
Verhältnis gemäss NFA

Zusatzarbeiten:

- Erstellung kantonsspezifischer Analysen, welche die Gründe für die
finanziellen Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand darstellen und
erläutern (Nachvollziehbarkeit der erhaltenen Resultate).
- Die Wirkungsanalyse wird aufzuzeigen haben, in welchem Ausmass die
Ziele des NFA mit den ausgearbeiteten Instrumenten erreicht werden
können.

Die verantwortlichen NFA-Gremien

Politisches Steuerungsorgan:

Bund
Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bundesräte Joseph Deiss und Kaspar Villiger
(Vorsitz)
Mit beratender Stimme: Peter Siegenthaler, Direktor EFV; Daniel Eckmann,
Kommunikationsdelegierter EFD

Kantone
Regierungsräte Peter Schönenberger (SG), Präsident KdK; Hans Lauri (BE),
Präsident FDK und Charles Favre (VD), Präsident der Westschweizer
Regierungskonferenz.

Mit beratender Stimme: André Baltensperger, Sekretär KdK

NFA-Delegation

Bund:
Peter Siegenthaler (Direktor EFV), Peter Saurer (Vizedirektor EFV),
Daniel Eckmann (EFD)

Kantone:
Regierungsräte Peter Schönenberger (SG), Hans Lauri (BE), Franz  Marty
(SZ) und Charles Favre (VD)

Städtevertreter:
Stadtammann Heinz Christen, St. Gallen, Präsident des Schweiz.
Städteverbandes

Mit beratender Stimme: André. Baltensperger (Sekretär KdK ); Kurt
Stalder (Sekretär FDK) sowie Mitglieder der Projektleitung NFA

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

9.11.2000

Anhang
Die Hauptziele der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben
NFA

Mehr Ausgleichswirkung, mehr Transparenz und Nutzen

Die Kantone haben in den vergangenen Jahrzehnten laufend an
Einflussmöglichkeiten verloren. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs
schafft Klarheit, welche Ebene für welche Aufgaben zuständig ist. Und
mit dem NFA sollen die Kantone inskünftig mehr zweckfreie statt
zweckgebundene Mittel (z.B. Subventionen) erhalten. Das gibt
Handlungsspielraum und stärkt die Entscheidungskompetenz vor Ort.

Mehr Ausgleich mit weniger Aufwand
Der "alte" Finanzausgleich hat nicht verhindern können, dass die
Differenz zwischen den finanzstärksten und den finanzschwächsten
Kantonen zugenommen hat. Zudem ist er kompliziert. Die
Steuerbelastungsunterschiede werfen die Frage nach der
Steuergerechtigkeit auf und belasten den Zusammenhalt des Landes. Die
Neugestaltung des Finanzausgleichs will die Differenz zwischen den
Kantonen massvoll vermindern und die Mittel wirkungsvoller und gezielter
einsetzen. Über die politischen Eckwerte des Finanzausgleichs wird das
Parlament entscheiden, was heute nicht möglich ist.

Mehr Wirkung pro Steuerfranken
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs eröffnet die Möglichkeit, dass
der Staat seine Aufgaben näher bei den Bürgerinnen und Bürgern erfüllen
kann. Unnötige administrative Aufwendungen, komplizierte, langdauernde
Verfahren werden beschleunigt und gestrafft. Bürgerinnen und Bürger
profitieren von besseren staatlichen Leistungen, die mit weniger Aufwand
als bisher erbracht werden können. Zudem «belohnt» ein neues
Subventionssystem zwischen Bund und Kantonen jene, die ihre Aufgaben
effizient und wirksam erfüllen statt jene, die dafür viel Geld ausgeben.

Mehr Transparenz, weniger Kompetenzwirrwarr,
Vor allem nach dem 2. Weltkrieg wurden dem Bund laufend neue Aufgaben
und Kompetenzen zugeteilt, auch in an sich kantonalen Bereichen. Die
Zusammenarbeit mit den Kantonen wurde dabei je unterschiedlich geregelt.
Die Folge: Zahlreiche Geldflüsse vom Bund zu den Kantonen und umgekehrt.
Die Übersicht ist für nicht eingeweihte Spezialisten verloren gegangen -
das Ausgleichsziel wurde dennoch weitgehend verfehlt. Neu wird der
Finanzausgleich die Zahl dieser Geldströme vermindern und die
Kompetenzen klar zuordnen. Nach Möglichkeit gilt neu das Prinzip «Wer
zahlt, führt» und umgekehrt. Damit erhöht sich die Transparenz und die
politische Steuerbarkeit.

Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Zahlreiche Aufgaben werden heute vom Bund und den Kantonen gemeinsam
erfüllt. Neu werden viele dieser Aufgabenbereiche entflochten. Wo dies
nicht möglich oder sinnvoll ist, wird die Verantwortung klar festgelegt.
Der Bund setzt die Leitplanken (strategische Führung), die Kantone sind
für die konkrete Umsetzung vor Ort zuständig. Damit wird effizientes
staatliches Handeln nahe bei den Einwohnerinnen und Einwohner
garantiert. Und der Bund kann sich vermehrt den eigentlichen nationalen
Aufgaben widmen, die einer einheitlichen Regelung bedürfen.

Die interkantonale Zusammenarbeit etablieren
Immer mehr kantonale Aufgaben machen nicht an den Kantonsgrenzen halt.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs etabliert die interkantonale
Zusammenarbeit als Ebene der staatlichen Aufgabenerfüllung. Kantone, die
von Leistungen ihrer Nachbarn profitieren, kommen für die Kosten
anteilmässig auf. Im Gegenzug erhalten sie das Recht zur angemessenen
Mitsprache. Dank verstärkter interkantonaler Zusammenarbeit können
Leistungen, die heute von einzelnen Kantonen separat angeboten werden,
künftig von mehreren gemeinsam offeriert werden. Damit können kantonale
Leistungen rascher, günstiger und sachgerechter erfüllt werden als
heute. Eine ausgebaute interkantonale Zusammenarbeit verhindert damit
eine Überzentralisierung beim Bund

Unterstützung für Zentrums- und Gebirgskantone
Berg und Zentrumsregionen haben eine Reihe von Sonderlasten zu tragen.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs trägt dieser Tatsache Rechnung.
Dieses neue Element des Finanzausgleichs können die Eidgenössischen Räte
den wechselnden Bedürfnissen und Bedingungen anpassen.

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.