Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Tessin als neunter Universitätskanton anerkannt

Tessin als neunter Universitätskanton anerkannt
Der Bundesrat hat die Università della Svizzera italiana (USI) als
beitragsberechtigte Universität im Sinne des Universitätsförderungsgesetzes
anerkannt. Damit wird der Kanton Tessin zum neunten Universitätskanton.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1996 ist die Università della Svizzera italiana
(USI) als universitäre Institution im Sinne des
Universitätsförderungsgesetzes beitragsberechtigt. Nach Abschluss des ersten
vollständigen Studiengangs der USI hat der Kanton Tessin nun ein Gesuch um
Anerkennung als Universitätskanton gestellt.
Aufgrund der Ergebnisse einer im Laufe des Jahres 2000 von einer
internationalen Expertengruppe durchgeführten Evaluation und gemäss
Empfehlungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz und der Schweizerischen
Hochschulrektorenkonferenz hat der Bundesrat befunden, dass die Università
della Svizzera italiana die Voraussetzungen für eine Anerkennung als
Universität erfüllt. Mit dieser Anerkennung wird der Kanton Tessin neben den
Kantonen Basel, Bern, Freiburg, Genf, Neuenburg, St. Gallen, Waadt und
Zürich zum neunten Universitätskanton. Damit wird die USI voll in das
schweizerische Universitätssystem integriert und nimmt der Kanton Tessin
künftig aktiv an den Entscheidungen der hochschulpolitischen Organe teil.
Während ihrer ersten Betriebsphase hat die USI gezeigt, dass sie ein
integrierender Bestandteil des schweizerischen Universitätssystems sein will
und mit ihrer Dynamik und Innovation zur wissenschaftlichen und kulturellen
Ausstrahlung der Schweiz beiträgt. Die USI besitzt ein spezifisches Profil
mit drei Fakultäten (Architektur, Wirtschaftswissenschaften,
Kommunikationswissenschaften), die eine vollständige Ausbildung und eine
Forschungstätigkeit auf universitärem Niveau anbieten.
Die USI ist gemäss Bundesrat wichtiger Bestandteil der schweizerischen
Universitäts-, Wissenschafts- und Forschungslandschaft, dies insbesondere im
Hinblick auf die sprachliche und kulturelle Vielfalt unseres Landes.
Aufgrund ihrer aktiven Vernetzung und Kooperation mit ausländischen
Universitäten spielt die USI zudem eine massgebliche Rolle bei der
Entwicklung der internationalen Beziehungen und der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit.
Seit ihrer Anerkennung als universitäre Institution erhielt die USI gemäss
dem Universitätsförderungsgesetz sogenannte Grundbeiträge nach den für alle
andern kantonalen Universitäten geltenden Kriterien. Bei den
Investitionsbeiträgen erhöht sich nun der Beitragssatz leicht von 45% auf
48%.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Dr. Andrea Schenker-Wicki, Sektionschefin Universitätswesen, Bundesamt für
Bildung und Wissenschaft, Tel. 031 322 97 72