Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Gefährliche Hunde: Der Bund ergreift Massnahmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.10.2000

Gefährliche Hunde: Der Bund ergreift Massnahmen

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat verschiedene Massnahmen im Kampf
gegen gefährliche Hunde getroffen. So wurde eine Anlauf- und
Beratungsstelle geschaffen, die ab 1. November in Funktion sein wird.
Weiter wurden als Voraussetzung für weitergehende Massnahmen die
gesetzlichen Grundlagen erarbeitet, um die elektronische Kennzeichnung
und zentrale Registrierung aller Hunde auf nationaler Ebene
einzuführen. Daneben will das BVET die Kantone bei der Erarbeitung
gesetzlicher Regelungen fachlich unterstützen.

Im Bundesamt für Veterinärwesen ist unter der Nummer 031 322 22 99
eine Anlaufstelle mit Telefon-Hotline geschaffen worden, an welche
sich besorgte Bürgerinnen und Bürger, Hundehalterinnen und -halter
wenden können. Die Stelle soll auch andere Bundesstellen bzw.
kantonale Organe beraten. Sie ist während der normalen Bürozeiten in
Betrieb. Für die Betreuung konnte mit Frau Dr.med.vet. Colette
Pillonel, einer diplomierte Verhaltensmedizinerin, eine ausgewiesene
Fachperson gewonnen werden.

Das BVET schlägt auf der Basis der Tierseuchenverordnung die
Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vor. Alle
Hunde müssten demnach mit einem elektronischen Mikrochip eindeutig
markiert und in einer Datenbank erfasst werden. Ziel ist es, nach
einem Konsultationsverfahren bei Bund und Kantonen die Massnahmen
möglichst rasch zu implementieren.

Das Bundesamt für Veterinärwesen will die Kantone bei der Erarbeitung
gesetzlicher Regelungen fachlich unterstützen. In Kenntnis des
Vorschlages zur Ergänzung des Hundegesetzes in den Kantonen
Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Ergebnisse des Hearings vom
31.8. 2000 sowie der parlamentarischen Interpellationen der Herren
Nationalräte Studer und Günter unterstützt das Bundesamt für
Veterinärwesen Bestrebungen mit dem Ziel, Zucht, Handel und Haltung
von potentiell gefährlichen Hunden einer Bewilligungspflicht zu
unterstellen, sowie Massnahmen gegen individuell auffällige Hunde zu
ermöglichen.

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat bereits im Juli den Kontakt mit
der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
aufgenommen. Wie der Präsident Herr RR Jörg Schild informiert hat,
werden die gefährlichen Hunde Thema der nächsten Konferenz sein.

Commentaire: la version française de cette information sera publiée
dès que possible sur InfoVet, le site internet de l'OVF.
http://www.bvet.admin.ch

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, 031 323 84 96 
Heinz K. Müller, Pressesprecher, 031 323 85 68