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Einigung beim Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention

MEDIENMITTEILUNG

Einigung beim Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention

Die Alpen sollen vor den schädlichen Auswirkungen des Verkehrs geschützt
werden.  Die Vertragsstaaten der Alpenkonvention haben an der VI.
Alpenkonferenz im Luzerner Kultur- und Kongresszentrum das Verkehrsprotokoll
genehmigt. Es ist das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen. Mit diesem letzten
zentralen Protokoll erhält die Alpenkonvention eine neue Dynamik. An der
Konferenz wurde weiter die Einrichtung eines Ständigen Sekretariates für die
Alpenkonvention beschlossen. Drei Berichte über die Umsetzung der
Alpen-konvention, über die Umweltqualitätsziele für die Alpen und über den
Lawinen-winter 1998/1999 wurden gutgeheissen. Sie liefern wichtige Anstösse
für die Umsetzung der Alpenkonvention.

"Die Alpenkonvention hat das Pozenzial, noch viel mehr zu sein, als ein
Projekt zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen", sagte Bundesrat Moritz
Leuenberger, der die zweitägige Ministerkonferenz präsidierte, in seiner
Eröffnungsrede. "Sie ist eine grosse Chance für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in ganz Europa." An der Konferenz teilgenommen haben die
Vertragsparteien Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco,
Österreich, Slowenien und Schweiz sowie zahlreiche nichtstaatliche
Beobachterorganisationen. Am ersten Tag erläuterte Bundesrat Leuenberger den
Konferenzteilnehmenden die schweizerische Verkehrspolitik und zeigte ihnen
die Bauarbeiten am Zugangsstollen zum Gotthard-Basistunnel der NEAT. Am
zweiten Tag fasste die Konferenz zahlreiche wichtige Beschlüsse.

Im Verkehrsprotokoll haben sich die Alpenländer auf folgende wichtigen
Punkte geeinigt:

- Neubauten und wesentliche Änderungen von Verkehrsinfrastrukturen sollen
zwischen den Ländern abgestimmt werden.
- Umweltverträgliche Verkehrsmittel werden begünstigt.
- Auf den Bau neuer alpenquerender Strassen wird verzichtet.
- Die Kosten neuer Bauten für die Verkehrsinfrastruktur müssen von den
Verursacherinnen und Verursachern getragen werden.

Mit dem Streitbeilegungsprotokoll sollen Meinungsverschiedenheiten bei der
Anwendung und Auslegung der Bestimmungen der Alpenkonvention und ihrer
Protokolle geregelt werden. Das Protokoll legt ein obligatorisches Verfahren
fest, das mit einem verbindlichen Schiedsspruch endet.

Das Sekretariat der Alpenkonvention ist bisher von dem Land, das den Vorsitz
der Alpenkonferenz inne hatte, gestellt worden. Der dauernde Wechsel erwies
sich als  nachteilig. Mit dem Entscheid für ein Ständiges Sekretariat sprach
sich die Alpenkonferenz für eine wirksame und effiziente Lösung aus. Mit
einer Ausschreibung, die noch in diesem Jahr stattfindet, können sich die
Gemeinden der Alpenländer um den Sitz des Ständigen Sekretariats bewerben.
Der Entscheid über den Standort wird an der nächsten Alpenkonferenz gefällt.

Auf der Grundlage des Berichtes über den Lawinenwinter 1998 / 1999 hat die
Alpenkonferenz eine engagierte Diskussion geführt. Der Bericht, der von der
Schweiz vorbereitet wurde, kam zum Schluss, dass

- die bisherigen Präventionsmassnahmen ihre Bewährungsprobe bestanden haben,
- die Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen zu intensivieren sei,
- die weiteren Arbeiten auf die Bereiche Hochwasser, Murgänge und
Rutschungen auszudehnen seien und
- die Klimapolitik konsequent voranzutreiben sei.

Der Vorsitz der Alpenkonferenz geht von der Schweiz an Italien über. Italien
wird das Präsidium in den nächsten beiden Jahren inne haben.

Umsetzung: Alpenkonferenz einigt sich auf wichtige Grundsätze

Die Alpenkonferenz hat zwölf Leitsätze für die Umsetzung der Alpenkonvention
und ihrer Protokolle verabschiedet. Beispiele sind:
Leitsatz 1: Die Umsetzung der Alpenkonvention beachtet das Vorsorge-, das
Verursacher- und das Kooperationsprinzip. Sie folgt dem Grundsatz der
nachhaltigen Entwicklung.
Leitsatz 2: Die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle erfolgt
auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips.
Die nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen (Internationale
Alpenschutzkommission CIPRA, Gemeindenetzwerk "Allianz in den Alpen",
Euromontana usw. ) haben bei der Umsetzung der Alpenkonvention einen
wichtigen Beitrag zu leisten.

Bern, 31. Oktober 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Arthur Mohr, Präsident des Ständigen Ausschusses der Alpenkonferenz, Chef
der Abteilung Ökonomie und Forschung, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 29; 079 687 11 69

Maria Senn, Koordinatorin Alpenkonvention, Abteilung Ökonomie und Forschung,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel 031 322 22 82; 079
687 11 80.

Peter Greminger, Chef des Bereichs Schutzwald und Naturgefahren, Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 61 (Bericht
Lawinenwinter)

Rolf Zimmermann, Sektion Internationale Angelegenheiten, Bundesamt für
Verkehr (BAV), Tel. 031 322 57 51 (Verkehrsprotokoll)

Rolf Wespe, Informationschef BUWAL, Tel. 079 277 51 83

Irène Troxler, Pressesprecherin BUWAL, Tel. 079 670 68 15