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Bundesrat lehnt Lehrstellen-Initiative ab

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 25.10.2000

Bundesrat lehnt Lehrstellen-Initiative ab

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „für ein ausreichendes
Berufsbildungsangebot (Lehrstelleninitiative)“ ab. In seiner Botschaft
an das Parlament bezeichnet er den Entwurf zum neuen
Berufsbildungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Das
neue Gesetz schaffe die geeigneten Rahmenbedingungen für eine
qualitativ hochstehende berufliche Bildung und genügend
Berufsbildungsplätze. Dieses Ziel werde mit dem von der Initiative
verlangten Recht auf Bildung und einem von der Wirtschaft zu
bezahlenden gesamtschweizerischen Berufsbildungsfonds verfehlt.
Die Lehrstellen-Initiative will ein Recht auf berufliche Grundbildung
in der Verfassung verankern. Die erforderlichen Mittel sollen über
einen durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzierten
gesamtschweizerischen Berufsbildungsfonds bereit gestellt werden. Das
ist für den Bundesrat der falsche Weg. Derart verordnete Bildung löst
einen hohen administrativen Mehraufwand aus und schwächt die bewährte
duale Berufsbildung, weil sie zu einem Abbau des Engagements der
Unternehmen führt, die heute freiwillig einen bedeutenden Teil der
Bildungsverantwortung übernehmen. Der Ausbau der staatlichen
Bildungsangebote gefährdet zudem den engen Praxisbezug der
Berufsbildung.
Mit der Gesetzesrevision soll die Berufsbildung in ihrer Gesamtheit
gestärkt werden. Sie setzt auf optimale Rahmenbedingungen sowohl für
die Lehrlinge als auch für die Lehrstellenanbieter. Das neue Gesetz
strebt differenzierte Bildungsangebote an, die den individuellen
Fähigkeiten der Lernenden und den unterschiedlichen Anforderungen und
Möglichkeiten der Wirtschaftszweige Rechnung tragen. Diese Erneuerung
ist nicht gratis zu haben. Der Anteil des Bundes an den Ausgaben der
öffentlichen Hand zu Gunsten der Berufsbildung soll deshalb von heute
rund 20 Prozent auf etwa 25 Prozent erhöht werden.
Die Gesetzesvorlage erlaubt zudem eine den Bedürfnissen angepasste
Einbindung der Betriebe in die Bildungsverantwortung. Sie schafft die
Möglichkeit, Unternehmen, die keine Lehrlinge ausbilden, unter
bestimmten Bedingungen zu Solidaritätsbeiträgen innerhalb ihres
eigenen Wirtschaftszweiges zu verpflichten. Auf gesamtschweizerische
Bonus-Malus-Massnahmen wurde verzichtet, nachdem die nationalrätliche
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur solche Anreize in
einer breiten Konsultation hatte abklären lassen. Ein
undifferenzierter Fonds, wie ihn die Initiative vorschlägt, bewirkt
überzogene Anreizmechanismen und ein fehlgeleitetes Umlagesystem mit
der Folge unerwünschter Struktureffekte. Die gleichzeitig angestrebte
Überwälzung eines Teils der Kosten von allgemeinen Bildungsausgaben
auf die Unternehmen lässt sich auch ökonomisch nicht rechtfertigen.

Auskünfte:
Pia Stalder, Presse und Kommunikation, Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie (BBT), Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Tel. 031 322 83 63,
E-mail: pia.stalder@bbt.admin.ch 
Heinrich Summermatter, Chef des Leistungsbereichs Programme und Institutionen, BBT, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Tel. 031 322 57 17, E-Mail: heinrich.summermatter@bbt.admin.ch