Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Beschwerden gegen kantonale Physiotherapie-Tarife: Bundesrat legt Taxpunktwert für die beiden Appenzell fest

Der Bundesrat hat, am Mittwoch 18. Oktober, in der Auseinandersetzung um die Tarife für physiotherapeutische Leistungen in Appenzell entschieden: Er hat vier Tarifbeschwerden ganz bzw. teilweise abgewiesen und den Taxpunktwert für Innerrhoden auf Fr. --.89 und für Ausserrhoden auf Fr. --.91 festgelegt. Der Bundesrat wird im Herbst über weitere Beschwerden aus anderen Kantonen beschliessen.

Am 1. September 1997 hatten der Schweizerische Physiotherapeutenverband (SPV) und das Konkordat Schweizerischer Krankenversicherer in einem gesamtschweizerischen Vertrag eine einheitliche Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen (Anzahl Taxpunkte pro Leistung) vereinbart. Gemäss Vertrag, der vom Bundesrat am 1. Juli 1998 genehmigt worden ist, wird der Wert des Taxpunktes dort festgelegt, wo die Leistung erbracht wird, das heisst im Kanton. Die Vertragsparteien hatten die neue Tarifstruktur auf der Grundlage eines Modellphysiotherapieinstitutes entwickelt, dessen Kosten mit einem Modell-Taxpunktwert von Fr. 1.-- errechnet worden waren. Dieser Wert sollte als Ausgangspunkt zur Ermittlung des kantonalen Taxwertpunktes dienen. Da sich der SPV (Sektion St. Gallen/Appenzell) und der Kantonalverband Appenzellischer Krankenkassen (KVAK) nicht über den kantonalen Taxpunktwert einigen konnten, legten ihn die Regierungen der beiden Appenzell am 15. Dezember 1998 auf Fr. -.95 fest. Dagegen erhoben der SPV und der KVAK Beschwerden an den Bundesrat und beantragten einen Taxpunktwert von Fr. 1.--, bzw. von Fr. --.82.

Tarifrevisionen müssen kostenneutral sein

In ihrer Stellungnahme im Rahmen der Beschwerdeverfahren wies die Preisüberwachung darauf hin, dass mit dem Modell-Taxpunktwert von Fr. 1.-- die Kostenneutralität der neuen Tarifstruktur nicht gewährleistet sei. Sie forderte deshalb eine Reduktion auf Fr. --.91. Für den Bundesrat ergibt sich der Grundsatz der Kostenneutralität bei Tarifrevisionen aus dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), wonach eine qualitativ hochstehende und zweckmässige Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht werden soll. Daher darf eine neue Tarifstruktur, die - wie im Fall des Physiotherapievertrags - in etwa das gleiche Leistungsangebot umfasst, grundsätzlich nicht zu Kostensteigerungen führen. Der Bundesrat folgte teilweise den Empfehlungen der Preisüberwachung und reduzierte den nationalen Modell-Taxpunktwert auf Fr. --.94.

Kantonale Löhne und Mietzinse als Berechnungsgrundlage

Um den kantonalen Taxpunktwert festzusetzen, griff der Bundesrat neu auf die kantonalen Löhne und Mietzinse zurück, welche die lokalen Lebenskosten und Gegebenheiten wiedergeben. Auf dieser Grundlage errechnete der Bundesrat einen Taxpunktwert für physiotherapeutische Leistungen von Fr. --.89 im Kanton Appenzell Innerrhoden und von Fr. --.91 im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Bundesrätin Metzler im Ausstand - weitere Entscheide stehen bevor

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), trat bei der Behandlung der vier Beschwerden in den Ausstand, weil sie seinerzeit als Mitglied der Innerrhoder Regierung am angefochtenen Entscheid mitgewirkt hatte. Nach diesem ersten und grundlegenden Entscheid über die Festsetzung kantonaler Taxpunktwerte für physiotherapeutische Leistungen wird der Bundesrat im Herbst über eine Reihe weiterer Beschwerden entscheiden. Insgesamt sind noch16 solche Verfahren aus acht Kantonen hängig.

Bern, 20. Oktober 2000

Weitere Auskünfte:

Martine Thiévent Schlup (f), Bundesamt für Justiz, 031 322 41 12

Niculo Wieser (d), Bunsdesamt für Justiz, 031 323 02 94