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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Reform von Regierung und Verwaltung:
Ein wichtiges Zwischenziel ist erreicht

Der Bundesrat hat den Schlussbericht zur Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) genehmigtgutgeheissen und beschlossen, die Projektorganisation aufzulösen. Mit der Reform konnten die Führung und die Organisation der Verwaltung verbessert und die Aufgaben wirksamer erfüllt werden. Der Bundesrat nutzte den erweiterten Handlungsspielraum und die grössere Organisationskompetenz, die er 1997 mit dem neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz erhalten hatte. Ein wichtiges Zwischenziel im Prozess der Reform von Regierung und Verwaltung ist somit erreicht. Insgesamt wurden mehr als 15 Ämter transferiert, fusioniert, aufgelöst oder neu gebildet, wobei Entlassungen vermieden werden konnten.

Ein zweistufiger Reformprozess

Die politischen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen der letzten Jahre haben in den öffentlichen Verwaltungen einen tiefgreifenden Wandel ausgelöst.

Zu Beginn der Neunzigerjahre entschied sich der Bundesrat für ein zweistufiges Vorgehen im Prozess der Reform von Regierung und Verwaltung.

  • Erste Phase: Regierungs- und Verwaltungsreform (1994 - 2000)

Das Projekt schöpfte die bestehenden verfassungsmässigen Möglichkeiten aus. Basis bildete das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz aus dem Jahr 1997. Neben der Übertragung der Organisationskompetenz an den Bundesrat eröffnet das Gesetz die Möglichkeit zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Projekt FLAG).

  • Zweite Phase: Staatsleitungsreform (nach 2000)

Die Staatsleitungsreform wirkt längerfristig und hat das Regierungsorgan selbst zum Gegenstand. Geprüft wird ein zweistufiges Regierungsmodell. Der Bundesrat wird bis Ende Jahr Grundsatzentscheide dazu fällen.

Ziele und Ergebnisse der Regierungs- und Verwaltungsreform

Mit der RVR nutzte der Bundesrat die erweiterte Handlungsautonomie. Es ging darum, die Aufgaben besser auf die Departemente zu verteilen sowie die Führung und Organisation der Verwaltung rascher und flexibler an veränderte Anforderungen anzupassen.

Die RVR hatte zum Ziel, die Wirksamkeit zu steigern, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, die Sparsamkeit zu erhöhen sowie die Führbarkeit und die Strukturen zu optimieren. Diese Ziele konnten weitgehend erreicht werden.

Reformziel Wirksamkeit

Die Neuzuteilung wichtiger Politikbereiche auf einzelne Departemente verbessert die Wirksamkeit des staatlichen Handelns. Ebenso erhöhen Leistungsaufträge oder rechtliche Verselbständigungen in geeigneten Bereichen der Bundesverwaltung die unternehmerische Eigenverantwortung und ermöglichen damit eine wirksamere Aufgabenerfüllung.

Beispiele:

  • die Konzentration von Bildung, Forschung und Technologie von vier auf zwei Departemente (das EDI und EVD) und ein Leistungsauftrag mit eigener Rechnung für den ETH-Bereich
  • die Vereinigung von Verteidigung und Bevölkerungsschutz im VBS
  • die Zusammenfassung der Schutz- und Nutzenaufgaben in den Bereichen Umwelt, Infrastruktur und Raumordnung im UVEK
  • zusätzliche FLAG-Ämter (z.B. Landwirtschaftliche Forschungsanstalten, Bundesamt für Sport)
  • Projekte zur Bildung neuer rechtlich selbständiger Institute (z.B. Schweizerisches Heilmittelinstitut, Schweizerisches Institut für technische Sicherheit)

Reformziel Wirtschaftlichkeit

Viele verwaltungsinterne Abläufe wurden optimiert und Doppelspurigkeiten abgebaut. Gleiche Leistungen werden mit weniger Mitteln oder bessere Leistungen mit gleichen Mitteln erbracht. Damit hat sich die Wirtschaftlichkeit verbessert.

Beispiele:

  • Bau, Liegenschaften und Beschaffung (das Einsparungspotenzial beträgt gegen
    25 Mio. Fr. pro Jahr)
  • NOVE-IT, d.h. Informatik und Telekommunikation (das Einsparungspotenzial beträgt
    130 Mio. Fr. pro Jahr)

Reformziel Sparsamkeit

Mit der Reform ist eine Sparvorgabe von 5% der massgeblichen Personal- und Sachausgaben verbunden. Dies entspricht rund 700 Stellen oder 70 - 80 Mio. Fr. (ohne NOVE-IT). Die Departemente können – mit gewissen Einschränkungen – über die eingesparten Mittel verfügen und damit dringende neue Aufgaben erfüllen. Es handelt sich also primär um einen Umbau und keinen Abbau von Stellen. Um Härtefälle zu vermeiden, wurde mit den Personalverbänden ein Sozialplan vereinbart. Bis heute konnten Entlassungen verhindert werden. Indem die Sparvorgabe erfüllt wird, leistet die Reform einen Beitrag zur Erreichung des Haushaltziels.

Reformziel Führbarkeit und Strukturen optimieren

Die Reform hat zu einer homogeneren Verteilung wichtiger Aufgabenbereiche innerhalb der Bundesverwaltung geführt. Die Organisationsstrukturen sind einfacher und flexibler geworden. Damit hat sich die Führbarkeit verbessert.

Beispiele:

  • Zusammenfassung aller operativen polizeilichen Mittel im Bundesamt für Polizei
  • Konzentration und bessere Koordination der Aufgaben im Bereich Migration im EJPD
  • Integration der Aufgaben der Aussenwirtschaft, Binnenwirtschaft und Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft

Weit mehr als eine Strukturreform

Insgesamt wurden mehr als 15 Ämter transferiert, fusioniert, aufgelöst oder neu gebildet. Die RVR war aber weit mehr als eine blosse Strukturreform. Neben der genannten ausgewogeneren Aufgabenverteilung wurden Verbesserungen in der Führung, beim Recht und im Personalbereich erzielt.

Beispiele:

Einbezug des Personals

Von der Reform waren mehr als 6’000 Personen oder knapp 20% des Bundespersonals mehr oder weniger direkt betroffen. Die Mitarbeitenden wurden aktiv in die Reformarbeiten einbezogen. Die Personalverbände waren durch einen besonderen Begleitausschuss in das Projekt integriert. Dies hat die Reform erleichtert und zu ihrer Akzeptanz in der Verwaltung beigetragen. Die positiven Erfahrungen führten dazu, dass 1999 ein Begleitausschuss mit Vertretungen der Sozialpartner für die gesamte Bundesverwaltung eingesetzt wurde.

Ausblick

Noch sind einige Teilprojekte der RVR nicht abgeschlossen. Sie werden in der Verantwortung der zuständigen Departemente umgesetzt. Die zentrale Projektleitung und die Projektorganisation werden per Ende Jahr aufgelöst. Mit dem Abschluss der RVR ist ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Der Prozess zur Reform von Regierung und Verwaltung geht jedoch weiter. Im Vordergrund stehen folgende Projekte:

  • Staatsleitungsreform: Der Bundesrat wird noch dieses Jahr Entscheide zum Modell einer zweistufigen Regierung fällen.
  • Mehr Wirkungs- und Bürgerorientierung: Das Projekt Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget wird nächstes Jahr evaluiert. Der Bundesrat wird bei dieser Gelegenheit die Frage prüfen, wie weit zusätzliche Elemente des New Public Management im Kernbereich der zentralen Bundesverwaltung eingeführt werden können und sollen.
  • Neue Informationstechnologien: Die neuen Informationstechnologien erlauben eine raschere, direktere und bedürfnisgerechtere Interaktion. Dies gilt auch für die öffentliche Verwaltung. Das "E-Government", der elektronische "Schalter" ("Guichet virtuel") und die elektronische Abstimmung ("E-Voting") werden in den nächsten Jahren das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern spürbar verändern.

Die Reformen der letzten und der kommenden Jahre tragen wesentlich dazu bei, dass ein bürgernaher öffentlicher Dienst auch in Zukunft qualitativ hochstehende Leistungen für die Menschen in unserem Land erbringt.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Informationsdienst

19. Oktober 2000

Für Rückfragen:

Bruno Letsch, Projektleiter Regierungs- und Verwaltungsreform, Tel. 31 324 86 97

http://www.admin.ch/ch/d/rvr/index.htm

 

Anhang

Die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Konzentration von Bildung, Forschung und Technologie im EDI (Gruppe für Wissenschaft und Forschung) und im EVD (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) mit einer gemeinsamen Leistungs- und Ressourcensteuerung. Der ETH-Bereich wird mit Leistungsauftrag und eigener Rechnung geführt.

Zusammenfassung der Aussen- und Binnenwirtschaft sowie der Arbeit im neuen Staatssekretariat für Wirtschaft.

Verbesserung der Koordination zwischen EDA und EVD bei der Entwicklungszusammenarbeit und der Osthilfe.

Zusammenfassung von Verteidigung und Bevölkerungsschutz im neuen VBS. Armee und Bevölkerungsschutz erhalten neue Leitbilder und werden grundlegend reformiert.

Zusammenfassung und Reorganisation der polizeilichen Mittel im Bundesamt für Polizei.

Konzentration der Aufgaben im Bereich der Migration im EJPD und Verbesserung der Koordination.

Zusammenfassung von Umwelt, Verkehr und Raumordnung im neuen UVEK.

Transfer der Eidg. Sportschule Magglingen vom EDI ins VBS und Umbau zum Bundesamt für Sport.

Reorganisation und Spartenlösung - Zivil, ETH und Militär - für Bauten und Liegenschaften. Zusammenfassung der Sparte Zivil mit der Beschaffung im neuen Bundesamt für Bauten und Logistik im EFD.

Strategische Neuausrichtung der Informatik. Reduktion der Leistungserbringer von über 70 auf 7.

Eine neue Personalpolitik und ein neues personalpolitisches Leitbild für die Bundesverwaltung. Das Bundespersonalgesetz soll das Beamtengesetz ablösen.

Das Organisationsrecht wird entschlackt und orientiert sich mehr an Zielen und Wirkungen.

Die Bundeskanzlei passt sich neuen Anforderungen an.

Weitere Projekte für das Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Landwirtschaftliche Forschungsanstalten, Nationalgestüt, Bundesamt für Sport) sowie für rechtliche Verselbständigungen (Schweizerisches Heilmittelinstitut, Schweizerisches Institut für technische Sicherheit).