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PRESSEMITTEILUNG

 

Meldedisziplin muss besser werden


Die Tierverkehrsdatenbank funktioniert, doch ist die Meldedisziplin bei den Abgangs-, Zugangs- und Schlachtungsmeldungen beim Rindvieh noch ungenügend. Diese Bilanz zogen Vertreter der Tierverkehrsdatenbank AG rund ein Jahr nach dem Start der neuen Tierverkehrskontrolle an einer gemeinsamen Sitzung mit dem Bundesamt für Veterinärwesen und den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten. Deshalb wurden Massnahmen beraten, welche die Meldedisziplin verbessern und ein lückenloses Verfolgen des Lebenswegs von der Geburt bis zur Schlachtung beim Rindvieh garantieren sollen.


Am 1. Juli 1999 erfolgte der Start zur neuen Tierverkehrskontrolle, deren Herzstück die zentrale Tierverkehrsdatenbank (TVD) darstellt. Sie wird im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen von der Tierverkehrsdatenbank AG betrieben. Seit dem 1. Dezember 1999 müssen alle neu geborenen Kälber mit den offiziellen gelben Doppelohrmarken markiert und die Geburt sowie die Zu- und Abgänge und die Schlachtung der neu markierten Tiere der Datenbank in Bern gemeldet werden. Ziel ist die lückenlose Dokumentation des Lebenswegs aller Rinder von der Geburt bis zur Schlachtung. Schwierigkeiten gab es in der Startphase auch bei diesem Grossprojekt: Einerseits traten Verzögerungen bei der Bestellung und Auslieferung der Ohrmarken auf, andererseits war der telefonische Auskunftsdienst der TVD AG zeitweilig dem Ansturm nicht gewachsen. Die Startschwierigkeiten sind überwunden und alle technischen Installationen funktionieren. Zur Zeit werden pro Tag über 6000 - vorwiegend schriftliche - Meldungen verarbeitet, wobei das Melden auch per Telefon und seit kurzem über das Internet möglich ist. Weit über 80% der Rinderhalter melden diszipliniert und grösstenteils fehlerfrei.


Problem der fehlenden Meldungen


Gerade bei den Meldungen ist aber ein Problem aufgetreten, welches das System der Tierverkehrskontrolle gefährdet: Laufend nimmt die Zahl der inkonsistenten Meldungen zu. Inkonsistente Daten entstehen, wenn z. B. beim Verkauf eines Kalbes an einen Mäster der Abgang vom Züchter an die Tierverkehrsdatenbank gemeldet wird, der Käufer des Kalbes jedoch die entsprechende Zugangsmeldung unterlässt. Doch geschieht es auch, dass die Datenbank eine Zugangs- oder Schlachtungsmeldung erhält, ohne dass vorher eine Abgangsmeldung eingetroffen ist.

Für das Funktionieren der neuen Tierverkehrskontrolle ist eine fehlerfreie Doppelmeldung unerlässlich. Bei jeder Tierbewegung müssen zwingend sowohl der Abgang als auch der Neuzugang der Datenbank gemeldet werden. Vor allem bei Mastbetrieben und Schlachthöfen mit ihren relativ grossen Tierzahlen hat die Meldedisziplin noch nicht den erwünschten Stand erreicht. Gründe dafür gibt es mehrere, unter anderem auch technische. So werden häufig die Begleitdokumente, welche beim Verkauf eines Tieres mitgegeben werden müssen, nicht korrekt mit der vollständigen zwölfstelligen Ohrmarkennummer ausgefüllt. Zudem lässt sich der Barcode auf den Ohrmarken nicht in jedem Fall problemlos ablesen.

Das BVET und die TVD AG haben in Absprache mit den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten ein Massnahmenpaket entworfen, welches die Meldequalität verbessern soll. Technische Verbesserungen werden das korrekte Ausfüllen der Begleitdokumente und Meldekarten an die TVD erleichtern und durch gezielte Information sollen das Bewusstsein und die Akzeptanz für die Anforderungen an die Meldedisziplin gefördert werden. Eine Kommission bestehend aus Vertretern der betroffenen Kreise, namentlich der Schlachtbetriebe, der Mäster, der Viehhändler und des Bauernverbandes wird die TVD AG und das Bundesamt bei diesen Bemühungen unterstützen.
 
Bern, den 19. Oktober 2000
 
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst


Heinz K. Müller, BVET, 031 323 85 68

Fritz Schmitz-Hsu, Geschäftsleitung TVD AG,
Morgenstrasse 129, 3018 Bern
Tel: 031 998 42 21