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Neue Rechtsgrundlage für Administrativmassnahmen-Register

MEDIENMITTEILUNG

Neue Rechtsgrundlage für Administrativmassnahmen-Register

Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das automatisierte
Administrativmass-nahmen-Register gutgeheissen und deren Inkrafttreten auf
den 1. Januar 2001 beschlossen. Damit erfüllt er eine wichtige Vorgabe des
Datenschutzgesetzes: Dieses verlangt, dass die automatisierte Bearbeitung
von besonders schützenswerten Personendaten auf einer formell-gesetzlichen
Grundlage beruhen muss. Neu erhalten neben den bisher schon berechtigten
Behörden auch die Strafverfolgungs- und -gerichtsbehörden Anschluss an das
Register, wenn sie Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz
beurteilen.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) führt seit 1987 in Zusammenarbeit mit den
Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein ein automatisiertes
Administrativmassnahmen-Register (ADMAS). Dieses enthält alle von
schweizerischen und liechtensteinischen Behörden verfügten
Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (z.B. Führerausweisentzüge,
Verwarnungen). Weil die bisherige rechtliche Grundlage für die
automatisierte Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten im
Administrativmassnahmenbereich nicht mehr genügte, wurde eine gesetzliche
Neuregelung notwendig. Das Bundesgesetz über den Datenschutz verlangt
nämlich, dass die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten in
bereits bestehenden Datensammlungen ab 1. Januar 2001 auf einer
Rechtsgrundlage beruhen muss, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
beschlossen wurde. Diese Rechtsgrundlage ist der Artikel 104b des
Strassenverkehrsgesetzes, welcher vom Parlament am 18. Juni 1999
verabschiedet wurde und ebenfalls auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt
wird. Gestützt darauf wird die gesamte Registerführung neu auf
Verordnungsstufe geregelt.

In materieller Hinsicht besteht die einzige Änderung darin, dass neben den
bisher schon berechtigten Behörden auch die Strafverfolgungs- und
Gerichtsbehörden im Rahmen von Verfahren zur Beurteilung von Widerhandlungen
gegen das Strassenverkehrsgesetz Zugriff auf das ADMAS erhalten.

Bern, 18. Oktober 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Pascal Blanc, Bundesamt für Strassen, Tel. 031 / 323 42 54

Beilage: Verordnung