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Projekt "EffVor": Verstärkte Kriminalitäts-bekämpfung des Bundes nimmt Gestalt an

Bundesrat gibt grünes Licht zur Umsetzung der Effizienz-Vorlage (EffVor)

Der Bundesrat hat heute vom Vorgehen des EJPD für die Umsetzung der sogenannten "Effizienzvorlage" zur verstärkten Kriminalitätsbekämpfung auf Bundesebene Kenntnis genommen, ebenso von den für die Umsetzung notwendigen finanziellen und personellen Mitteln. Im Lauf der nächsten Jahre werden gemäss dem unter Leitung der Bundesanwaltschaft erarbeiteten Umsetzungskonzept "EffVor" die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei des Bundes (Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei und Eidgenössisches Untersuchungsrichteramt) so ausgebaut, dass sie die vom Parlament beschlossenen neuen Ermittlungskompetenzen des Bundes in den Bereichen der Organisierten Kriminalität (OK), der Geldwäscherei, der Korruption und der schweren Wirtschaftskriminalität (WK) intensiv und effizient wahrnehmen können. Für die weitere Koordination der Teilprojekte sowie für die ersten Umsetzungsschritte der Effizienzvorlage wird ein externer Projektleiter angestellt.

Intensive Bekämpfung schwerer Kriminalität durch den Bund

Die vom Parlament im Dezember 1999 verabschiedete Effizienz-Vorlage sieht vor, dass für komplexe, interkantonale bzw. internationale Ermittlungen im Kampf gegen die Schwerstkriminalität nicht mehr die Kantone zuständig sind, sondern der Bund. Im Bereich der internationalen bzw. interkantonalen Wirtschaftskriminalität soll der Bund die Kantone in Zukunft massgeblich entlasten, indem er Verfahren selbständig eröffnet oder auf Ersuchen der Kantone solche übernimmt. In den Bereichen OK, Geldwäscherei und Korruption ist die Zuständigkeit und die Verfahrensführung durch den Bund gemäss dem Willen des Parlaments zwingend vorgesehen, sobald die Effizienz-Vorlage in Kraft tritt. Damit dies - wie im Projekt "EffVor" vorgesehen - am 1. Januar 2002 geschehen kann, müssen auf diesen Zeitpunkt hin die für die erste Aufbauphase erforderlichen Strukturen geschaffen und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Da der Bund in Zukunft sämtliche komplexen OK-Verfahren zu führen hat, die bis anhin von allen Kantonen erledigt wurden, werden viele zusätzliche Mitarbeitende und spezialisierte Fachkräfte auf Bundesebene sowie die entsprechende Infrastruktur benötigt. Dieser auf Verhältnismässigkeit bedachte Auf- und Ausbau des Strafverfolgungsapparats beim Bund geschieht unter Federführung der Bundesanwaltschaft in einem stufenweisen, mehrjährigen Prozess, der von heute bis Ende 2004 geplant ist, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein wird.

So werden die Strafverfahren auf Bundesebene geführt

Mit dem Inkrafttreten der Effizienz-Vorlage wird der Ablauf eines vom Bund geführten Verfahrens folgendermassen aussehen: Der Bundesanwalt als Leiter der gerichtlichen Polizei eröffnet und leitet das in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) durchgeführte gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren, welches zur Feststellung des wesentlichen Sachverhalts und der Täterschaft sowie der Sicherung der ersten Beweise dient. Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Verfahrenseinstellung oder einem Antrag an den eidgenössischen Untersuchungsrichter (UR) auf Durchführung der Voruntersuchung. Der eidgenössische UR stellt den Sachverhalt soweit fest, dass der Bundesanwalt entscheiden kann, ob Anklage zu erheben oder ob die Untersuchung einzustellen ist. Der Bundesanwalt erhebt die Anklage und vertritt diese vor dem Bundesgericht bzw. vor dem zuständigen kantonalen Gericht. Erhebt der Bundesanwalt die Anklage vor dem kantonalen Strafgericht, wird der Prozess (inkl. Rechtsmittelverfahren) vom Zeitpunkt der Einreichung der Anklageschrift an nach dem jeweils geltenden kantonalen Prozessrecht durchgeführt.

Jährlich über 30 neue, komplexe Verfahren im Bereich OK/WK

Eingehende Abklärungen des Bundes mit den Strafverfolgungsbehörden der derzeit am meisten betroffenen Kantone haben ergeben, dass die Bundesanwaltschaft bei einem Inkrafttreten am 1. Januar 2002 – basierend auf äusserst zurückhaltenden Annahmen - mit mindestens 34 neuen, komplexen und umfangreichen Verfahren im Bereiche der OK/WK-Kriminalität rechnen muss. Die Zahl neuer Verfahren wird jährlich zunehmen. Aufgrund des Legalitätsprinzips muss der Bund über so viele Personalressourcen verfügen, wie es die schweizerische Kriminalitätssituation im neuen Zuständigkeitsbereich erfordert. Daraus ergibt sich für Bundesanwaltschaft (BA), Bundesamt für Polizei bzw. Bundeskriminalpolizei (BKP) und Eidgenössisches Untersuchungsrichteramt (URA) ein beträchtlicher Personalbedarf (Staatsanwälte, eidgenössische Untersuchungsrichter, Polizeibeamte, Wirtschaftsprüfer usw.).

Personeller Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes

Für die Bundesanwaltschaft ist für die Planungsphase 2002 – 2004 die etappenweise Anstellung von rund 80 Personen geplant, für die Bundeskriminalpolizei deren 320 und für das von BA und BKP organisatorisch und personell in völliger Unabhängigkeit stehende Eidgenössische Untersuchungsrichteramt rund 25 Personen. Damit soll der Personalbestand bei BA, BKP und URA in den Jahren 2002 – 2004 von den heute rund 125 Mitarbeitenden um 425 auf rund 550 Mitarbeitende ausgebaut werden. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass das Projekt EffVor von zurückhaltenden Einschätzungen ausgeht. Weiter sollen mit diesem Ausbau die Kantone längerfristig massgeblich von diesen komplexen Verfahren entlastet werden. Wie schon in der Botschaft zur Effizienzvorlage hingewiesen wurde, werden allein in den Kantonen GE, TI, ZH und BS heute über 600 Personen im Polizeibereich für die Bekämpfung dieser Delikte eingesetzt. Die geplante Umsetzung der Effizienzvorlage über mehrere Jahre hinweg ermöglicht es, zusammen mit den Kantonen Modelle zu entwickeln, mit denen namentlich im Polizeibereich die erforderlichen Fachkräfte für die Arbeit beim Bund rekrutiert werden können, ohne dass die Kantone in der Erfüllung ihrer Aufgaben geschwächt werden. Um die aufwändige Personalrekrutierung durch den Bund über mehrere Jahre hinweg in kontinuierlicher Weise gewährleisten zu können, ist die Unterstützung durch ein spezielles, verwaltungsinternes Rekrutierungsteam sowie durch externe Stellen vorgesehen.

 

Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei unter einem Dach

Für eine effiziente und schnelle Zusammenarbeit zwischen der für die Leitung der gerichtspolizeilichen Verfahren verantwortlichen Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei sollen diese unter einem Dach untergebracht werden. Das Konzept geht davon aus, dass zuerst eine zentrale Einheit der BA und der BKP geschaffen wird. Für den späteren Ausbau steht die Möglichkeit offen, Ermittlungseinheiten von BA und BKP dezentral zu bilden, was von den Kantonen sehr begrüsst würde. Als von der BA fachlich und administrativ unabhängige, dem Bundesgericht unterstelle Behörde, wird das URA räumlich und organisatorisch strikte von BA und BKP getrennt untergebracht, wie das vom Bundesgericht bereits früher gefordert wurde.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Die veranschlagten Kosten für den Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes teilen sich schwerpunktmässig in Personalkosten und Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren auf. Das Projekt "EffVor" sieht in der Addition der heute bezifferbaren Kosten für das Jahr 2001 einen Finanzaufwand von rund 16 Mio Franken vor, mit einer Steigerung um rund 24 Mio Franken im Jahr 2002, rund 23 Mio Franken im Jahr 2003 und rund 17 Mio Franken im Jahr 2004, hin zu einem Gesamtaufwand von rund 80 Mio Franken im Jahr 2004. Diese Kostenberechnungen werden in jeder Projektphase einer laufenden Ueberprüfung unterzogen.

Priorität: Organisiertes Verbrechen und internationale Schwerstkriminalität

Dem Bund werden mit der Umsetzung des Projekts "EffVor" hohe Kosten anfallen, welche ansonsten bei den Kantonen anfallen würden. Die vom Gesetzgeber beschlossene Verlagerung der Ermittlungskompetenzen von den Kantonen an den Bund wird allerdings erst mittelfristig eine durchgehende Entlastung der Kantone bedeuten. Der Bund wird sich im Rahmen der ihm zugedachten Fälle im Zug der mehrjährigen Aufbauarbeiten prioritär auf Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität beschränken müssen und im Bereich der Wirtschaftskriminalität nur sehr zurückhaltend Verfahren übernehmen können. Im Bereich der internationalen Schwerstkriminalität sollen zusätzliche Fälle in Angriff genommen werden können, die bislang aufgrund fehlender Spezialisten oder Ressourcen im Dunkelfeld blieben und deren dringliche und effiziente Behandlung für die Verabschiedung der Effizienz-Vorlage grundlegend und massgebend war.

Bern, 18. Oktober 2000

Weitere Auskünfte:

Hansjürg Mark Wiedmer, Mediensprecher Bundesanwaltschaft, Tel. 031 322 81 69