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Erhaltung der Freibergerrasse wird unterstützt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.10.2000

Erhaltung der Freibergerrasse wird unterstützt

Zur Erhaltung der Freibergerrasse richtet der Bund künftig eine
Stutenprämie von höchstens 200 Franken aus. Die Prämie wird nur
ausbezahlt, wenn sich die Kantone im gleichen Umfange daran
beteiligen. Der Bundesrat hat die Tierzuchtverordnung entsprechend
geändert. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, dass das
Zollkontingent für Zuchtrinder ab 1. Januar 2001 versteigert wird.
Mit der Änderung der Tierzuchtverordnung hat der Bundesrat die
Ausrichtung einer Stutenprämie von höchstens 200 Franken für die
Freibergerrasse sowie die Versteigerung des Zollkontingentes für
Zuchtrinder beschlossen. Ziel der Stutenprämie ist es, die
Freibergerrasse als angestammte Kulturrasse in unserem Lande zu
erhalten. Insgesamt sollen rund 2900 Freibergerstuten in den Genuss
dieser Prämie gelangen.
Das Zollkontingent für „Tiere der Rindergattung“ wird analog zum
Zollkontingent für Pferde ab dem 1. Januar 2001 versteigert.
Zudem hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Verordnung über
Zollansätze für Käse im Verkehr mit der Europäischen Gemeinschaft bis
zum 31. Dezember 2001 verlängert. Es handelt sich um einzelne autonome
Zollkonzessionen, welche die Schweiz seinerzeit als Kompensation für
nachträgliche Korrekturen in der GATT/WTO-Verpflichtungsliste
eingegangen ist. Die Konzessionen sind Bestandteil des inzwischen
abgeschlossenen Käseabkommens zwischen der Schweiz und der EG; die
vorliegende Verordnung wird mit Inkrafttreten dieses Abkommens
hinfällig.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Jacques Morel, Vizedirektor, Tel. 031
322 25 03 
Urs Aeschlimann, Sektion Ein- und Ausfuhr, Tel. 031 322 23 72