BVO wird bis zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU ohne Änderungen verlängert
Der Bundesrat legt die Ausländerregelung 2000/2001 fest
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte verlängert. Sie gelten ab 1. November 2000 für ein weiteres Kontingentsjahr bis zum 31. Oktober 2001, längstens aber bis zum Inkrafttreten des bilateralen Abkommens mit der EU.
Unveränderte Kontingente
Der Bundesrat beschloss, die Höchstzahlen für erwerbstätige Jahresaufenthalter (17'000), Kurzaufenthalter (18'000) und Saisonniers (88'000) bis zum Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens in bisheriger Höhe freizugeben. Die Beschäftigungsentwicklung hatte in den letzten Monaten zu einer erhöhten Ausschöpfung des Kontingents geführt. Es ist davon auszugehen, dass die starke Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften in den nächsten Monaten anhalten wird. Der Bundesrat erwartet von den Kantonen daher eine wirtschaftlich ausgewogene und vorausschauende Bewirtschaftung des Kontingents. Erstmalige Bewilligungen, namentlich für Erwerbstätige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, sind wie bisher auf gut qualifizierte Personen zu beschränken. Da der definitive Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens mit der EU im Jahr 2001 noch nicht fest steht, muss die Planung auf die gesamte zwölfmonatige Kontingentsperiode ausgerichtet werden.
Änderungen erst mit Inkrafttreten des bilateralen Abkommens
Die geltende Begrenzungsverordnung wird bis zum Inkrafttreten des Abkommens mit der EU unverändert verlängert. Mit Beginn des Abkommens wird diese Verordnung dann ersetzt durch:
Diese revidierte BVO für Drittstaatsangehörige befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
Bern, 18. Oktober 2000
Weitere Auskünfte:
Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031/322.28.88