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Niederspannungsinstallationen: Vernehmlassung eröffnet

MEDIENMITTEILUNG

Niederspannungsinstallationen: Vernehmlassung eröffnet

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation hat die Vernehmlassung für den Entwurf einer neuen Verordnung
über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) eröffnet. Die neue
Verordnung soll die bestehenden Vorschriften von 1989 ersetzen und
insbesondere die Kontrolle der Niederspannungsinstallationen den
Rahmenbedingungen in einer liberalisierten Wirtschaft anpassen.

Nach geltendem Recht müssen elektrische Niederspannungsinstallationen ein
erstes Mal bei  der Erstellung und später in regelmässigen Abständen
kontrolliert werden. Obwohl nach Gesetz der Eigentümer der Installation für
deren Sicherheit verantwortlich ist, musste er sich bisher nicht um diese
Kontrollen kümmern. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und das
Eidgenössische Starkstrominspektorat (Inspektorat) waren im Rahmen der
Verordnung verpflichtet, diese Kontrollen vorzunehmen und damit die
Sicherheit der Installationen zu gewährleisten.

In Zukunft soll die Verantwortung für die Sicherheit der Installationen
vollumfänglich beim Hersteller und, im besonderen, beim Eigentümer der
Installation liegen. Dieser wird vom EVU aufgefordert, den Nachweis zu
erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und
gewartet wird. Auf Grund dieser Aufforderung wird er Fachleute seines
Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen
beauftragen müssen. Sobald diese den guten Zustand der Installation
bestätigen, kann der Eigentümer gegenüber dem EVU den verlangten
Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das Inspektorat sorgen künftig in
erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer der
Installationen und werden nur noch in Ausnahmefällen selber kontrollieren.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2001.

Bern, 16. Oktober 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Herr Peter Rey, Eidgenössisches Starkstrominspektorat  (Tel.
01/956 12 05)

Beilagen: Vernehmlassungsentwurf, Erläuterungen

Der Vernehmlassungsentwurf und die Erläuterungen sind auf der Homepage des
BFE (http://www.admin.ch/bfe) publiziert.