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HTL-, HWV- und HFG-Absolventinnen und Absolventen können Fachhochschultitel erwerben

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 16.10.2000

HTL-, HWV- und HFG-Absolventinnen und Absolventen können
Fachhochschultitel erwerben

Wer den Titel einer Ingenieurschule HTL, einer Höheren Wirtschafts-
und Verwaltungsschule HWV oder einer Höheren Fachschule für Gestaltung
HFG trägt, kann jetzt beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
(BBT) die Umwandlung des erworbenen Titels in einen entsprechenden
Fachhochschultitel beantragen. Fachhochschultitel können zum Beispiel
Voraussetzung sein für Aus- und Weiterbildungen an Hochschulen im In-
und Ausland oder für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem
reglementierten Beruf im Ausland. Eine Eingabefrist für die Gesuche
wurde nicht festgelegt.

An den Fachhochschulen (FH) diplomieren diesen Herbst die ersten
Studentinnen und Studenten. Gleichzeitig mit der ersten Ausgabe von
FH-Diplomen setzt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die
„Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels“ in
Kraft. Demnach können alle Inhaberinnen und Inhaber eines HTL-, HWV-
oder eines HFG-Diploms beim BBT einen entsprechenden
Fachhochschultitel beantragen, sofern sie nach ihrem Studienabschluss
mindestens fünf Jahre Berufspraxis im einschlägigen Berufsfeld oder
einen Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe absolviert haben. Eine
Eingabefrist für die Gesuche um eine Titelnachreichung wurde nicht
festgelegt. Das BBT nimmt die Gesuche während mehrerer Jahre entgegen.
Zusammen mit dem Schweizerischen Technischen Verband (STV) und der
Gesellschaft der Schweizerischen Betriebsökonomen (GSB HWV/FH) hat das
BBT ein Informations- und Auskunftsnetz aufgebaut. Sämtliche
Modalitäten der Titelumwandlung, die Antworten auf die häufigsten
Fragen sowie das erforderliche Gesuchsformular sind über das Internet
abrufbar. Auskünfte können auch via E-Mail oder telefonisch eingeholt
werden:
Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber HTL:
Internet: www.htl-titel.ch; E-Mail: htl-titel@SwissEngineering.ch;
Tel. 0900 555 301 (2.50/Min.)
Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber HWV:
Internet: www.hwv-titel.ch; E-Mail: hwv-titel@gsbhwv.ch; Tel. 0900 555
303 (2.50/Min.)
Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber HFG:
Internet: www.hfg-titel.ch; E-Mail: hfg-titel@gsbhwv.ch; Telefon: 0900
555 304 (2.50/Min.)
Die Unterlagen für die Gesuchseingabe können auch beim BBT bezogen
werden: fachhochschulen@bbt.admin.ch, Fax 031 324 92 47.
Gesuche sind zusammen mit den verlangten Nachweisen (jeweils im
Original oder in beglaubigten Kopien) des Studienabschlusses sowie der
Berufspraxis oder des Abschlusses von Nachdiplomkursen beim BBT
einzureichen. Zur Prüfung der Anträge wird die Stellungnahme einer
beratenden Kommission eingeholt. Über die Vergabe des FH-Titels
entscheidet das BBT. Antragstellende müssen für die Titelumwandlung
mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Monaten und mit Kosten von
100 Franken rechnen.

Auskünfte:
Thomas Bachofner, Leiter Presse und Kommunikation, Bundesamt für
Berufsbildung und Technologie (BBT), Effingerstrasse 27, 3003 Bern,
Tel. 031 322 21 24, Fax 031 324 96 15, E-mail:
thomas.bachofner@bbt.admin.ch; Internet: http://www.admin.ch/bbt/BBTFH