Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Engere Zusammenarbeit zwischen Aegypten und der Schweiz bei der Kriminalitätsbekämpfung

Bundesrätin Metzler hat in Kairo einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet

Die Schweiz und Aegpyten wollen bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen enger zusammenarbeiten. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), und der ägyptische Justizminister Farouq Seif el Nasr haben heute Samstag in Kairo einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet. Der Vertrag wird nun dem Eidgenössischen Parlament zur Genehmigung weitergeleitet.

Der Vertrag ermöglicht es beiden Parteien, sich bei der Kriminalitätsbekämpfung gegenseitig aktiv zu unterstützen. Da sich das ägyptische Recht stark auf das französische System ausrichtet, konnten im Rechtshilfevertrag die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens übernommen werden. Der Vertrag regelt insbesondere die Einvernahme von Zeugen, die Uebergabe von Dokumenten und Beweismitteln, die Zustellung von Verfahrensurkunden sowie die Beschlagnahmung und Herausgabe von Gegenständen und Vermögenswerten, die von einer strafbaren Handlung herrühren. Der Vertrag ermöglicht unter anderem die Rechtshilfe abzulehnen, wenn es in einem Verfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, konkrete Anhaltspunkte für eine Menschenrechtsverletzung gibt. Beim Rechtshilfevertrag mit Aegypten handelt es sich um die erste solche Vereinbarung, welche die Schweiz mit einem arabischen Land abschliesst.

Die Bundesrätin stattete zudem dem ägyptischen Innenminister Habib el Adly einen Besuch ab. Dabei wurden unter anderem die Fragen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung und der Migration besprochen.

Bern/Kairo, 7. Oktober 2000