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Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (Burma)

Bern, 02 Oktober 2000

Pressemitteilung

Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (Burma)

Der Bundesrat hat beschlossen, gegen Myanmar Sanktionen zu verhängen, die
sich auf das Modell der von der EU in der gemeinsamen Stellungnahme des
Europäischen Rats vom 26. April 2000 stützen. Diese gemeinsame Stellungnahme
der EU ist eine Fortsetzung jener vom 28. Oktober 1996 und bestärkt
Folgendes: 1. Einfrierung der im Ausland gehaltenen Mittel von Personen,
denen kein Einreise- oder Transitvisum ausgestellt wird (d.h. der Mitglieder
des Militärregimes im weitesten Sinne), und 2. Verbot der Auslieferung nach
Myanmar von Ausrüstungs-gegenständen, die zum Zweck der internen
Unterdrückung oder für terroristische Akte verwendet werden könnten.

Es sei hier in Erinnerung gerufen, das die gemeinsame Stellungnahme vom 28.
Oktober 1996 vom Europäischen Rat als Reaktion darauf verabschiedet wurde,
dass der Demokratisierungsprozess in Myanmar keinerlei Fortschritte machte,
die Menschenrechte andauernd verletzt wurden, die Ergebnisse der Wahlen vom
Mai 1990 nicht respektiert wurden und sich das Militärregime weigerte, mit
der EU in einen konstruktiven Dialog zu treten. Die Stellungnahme bestätigt
a. die Ausweisung sämtlichen den diplomatischen Vertretungen Myanmars in der
Mitgliedstaaten der EU zugeteilten Militärpersonals und b. ein Embargo
bezüglich Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung sowie die Aussetzung
von nicht humanitärer Hilfe und von Entwicklungsprogrammen. Vor allem
enthält sie jedoch die folgenden ergänzenden Massnahmen: c. Verbot der
Ausstellung von Einreise- und Transitvisa an die leitenden Mitglieder des
SLORC (State Law and Order Restoration Council) / SPDC (State Peace and
Development Council), an hochrangige Offiziere der Armee oder der
Sicherheitskräfte, welche für die Formulierung oder Umsetzung politischer
Massnahmen verantwortlich sind, die den Übergang Myanmars zu einem
demokratischen System verhindern, oder die daraus Gewinn schlagen, sowie an
deren Familien, und d. Aussetzung bilateraler Regierungsbesuche auf hoher
Ebene in Myanmar.

Die Schweiz bringt seit Oktober 1996 gegenüber Myanmar dieselbe restriktive
Politik zur Anwendung wie die EU. Es darf auch daran erinnert werden, dass
die Schweiz gegenüber Myanmar bereits seit Jahren eine kritische Politik
verfolgt, namentlich im Rahmen der Menschenrechtskommission der UNO und bei
der ILO, indem sie die Resolutionen unterstützt, die eine Verbesserung der
Menschenrechte und das Ende Zwangsarbeit in diesem Lande fordern.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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